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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 6:50

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - L 15 AS 323/16
Leitsatz ( Juris )
2.Ein Anspruch nach § 28 Abs. 4 SGB II setzt voraus, dass tatsächlich Aufwendungen für die Beförderung entstanden sind.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=8481DE7242FD96DFEE65757FE0F801D6.jp18?doc.id=JURE180001719&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 
Rechtstipp: vgl. ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.11.2017 - L 18 AS 933/17 u. SG Detmold, Urteil vom 10.09.2015 - S 18 AS 248/14 
 Quelle:          http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
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