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Aufwendung für Instandhaltung und Reparatur - die Legalisierung einer Unterkunft ist nicht von § 35 SGB 12 umfasst und nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers SGB XII
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.07.2017 - L 23 SO 247/15
Der Kläger begehrt vom Beklagten die (anteilige) Gewährung von Kosten für die Herstellung eines Heizöllagerraums.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei den vom Kläger geltend gemachten Kosten für die Herrichtung des Heizöllagerraums handelt es sich nicht um Kosten der Instandhaltung.
2. Die Legalisierung einer Unterkunft ist nicht von § 35 SGB XII umfasst und nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194943&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
Willi S
Der Kläger begehrt vom Beklagten die (anteilige) Gewährung von Kosten für die Herstellung eines Heizöllagerraums.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei den vom Kläger geltend gemachten Kosten für die Herrichtung des Heizöllagerraums handelt es sich nicht um Kosten der Instandhaltung.
2. Die Legalisierung einer Unterkunft ist nicht von § 35 SGB XII umfasst und nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194943&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
Willi S
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» Es ist nicht Aufgabe des Leistungsträgers, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II den Versuch einer Schätzung zu unternehmen, ob die – ggf. erst nach Jahren zu zahlende – abschlagsfreie Altersrente voraussichtlich bedarfsdeckend
» Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 6 SGB XII liegen nicht vor, wenn nach dem Ableben einer ambulant pflegebedürftigen Person der pflegerische Leistungen erbringende private Pflegedienst gegenüber dem Sozialhilfeträger die Begleichung ungedeckter Aufwendung
» § 28 Abs. 4 SGB II umfasst nicht die Übernahme von Fahrkosten für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
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