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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 13:26

sich in eine andere leidensgerechte Tätigkeit vermitteln zu lassen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 11. Senat, Urteil vom 24.10.2017, L 11 AL 9/15
Leitsatz ( Juris )

2. Arbeitslosengeld ist nicht allein deshalb zu zahlen, weil kein Krankengeld gewährt wird (hier bei einer Deckungslücke einer privaten Krankentagegeldversicherung).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=DED868BD2C4245687EEB97EBEC4D31C2.jp12?doc.id=JURE170041613&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 Quelle:             http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
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