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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Leistungen nach dem SGB XII für bulgarische Staatsangehörige , wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 SGB VI ist, sondern nach § 8 Abs. 1 SGB II erwerbsfähig - Nahtlosigkeitsregelung - § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II ordne auch nicht nur  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Leistungen nach dem SGB XII für bulgarische Staatsangehörige , wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 SGB VI ist, sondern nach § 8 Abs. 1 SGB II erwerbsfähig - Nahtlosigkeitsregelung - § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II ordne auch nicht nur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Leistungen nach dem SGB XII für bulgarische Staatsangehörige , wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 SGB VI ist, sondern nach § 8 Abs. 1 SGB II erwerbsfähig - Nahtlosigkeitsregelung - § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II ordne auch nicht nur  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
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» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
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» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Jun 2016 - 17:14

eine bloß vorläufige Leistungspflicht i.S.d. § 43 SGB I an


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 06.06.2016 - L 20 SO 249/16 B ER - und - L 20 SO 250/16 B - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )

Die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten werde so lange fingiert, bis der Träger der anderen Leistung seine Zuständigkeit anerkannt habe oder über seinen Widerspruch entschieden worden sei (Bezugnahme auf Knapp in jurisPK-SGB II, 4. Auflage 2015, §44a Rn. 70 ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
4. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 10.09.2015 - L 4 SO 225/14

Zur Rechtsfrage, ob Kosten für die Grabpflege zu den vom Sozialhilfeträger zu erstattenden Beerdigungskosten iS des § 74 SGB XII gehören ( verneinend )

Beschwerde vom BSG abgelehnt (BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B ).

Leitsatz ( Redakteur )


Grabpflegekosten gehören nicht mehr zu den Kosten der Bestattung gemäß § 74 SGB XII ( vgl. BSG, Urteil v. 25. August 2011 - B 8 SO 20/10 R -).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185689&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: im Ergebnis ebenso: LSG NRW, Beschluss v. 21.09.2006 - L 20 B 63/06 SO NZB


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/


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