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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Leistungen nach dem SGB XII für bulgarische Staatsangehörige , wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 SGB VI ist, sondern nach § 8 Abs. 1 SGB II erwerbsfähig - Nahtlosigkeitsregelung - § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II ordne auch nicht nur
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Keine Leistungen nach dem SGB XII für bulgarische Staatsangehörige , wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 SGB VI ist, sondern nach § 8 Abs. 1 SGB II erwerbsfähig - Nahtlosigkeitsregelung - § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II ordne auch nicht nur
eine bloß vorläufige Leistungspflicht i.S.d. § 43 SGB I an
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 06.06.2016 - L 20 SO 249/16 B ER - und - L 20 SO 250/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten werde so lange fingiert, bis der Träger der anderen Leistung seine Zuständigkeit anerkannt habe oder über seinen Widerspruch entschieden worden sei (Bezugnahme auf Knapp in jurisPK-SGB II, 4. Auflage 2015, §44a Rn. 70 ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
4. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 10.09.2015 - L 4 SO 225/14
Zur Rechtsfrage, ob Kosten für die Grabpflege zu den vom Sozialhilfeträger zu erstattenden Beerdigungskosten iS des § 74 SGB XII gehören ( verneinend )
Beschwerde vom BSG abgelehnt (BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B ).
Leitsatz ( Redakteur )
Grabpflegekosten gehören nicht mehr zu den Kosten der Bestattung gemäß § 74 SGB XII ( vgl. BSG, Urteil v. 25. August 2011 - B 8 SO 20/10 R -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185689&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: im Ergebnis ebenso: LSG NRW, Beschluss v. 21.09.2006 - L 20 B 63/06 SO NZB
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 06.06.2016 - L 20 SO 249/16 B ER - und - L 20 SO 250/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten werde so lange fingiert, bis der Träger der anderen Leistung seine Zuständigkeit anerkannt habe oder über seinen Widerspruch entschieden worden sei (Bezugnahme auf Knapp in jurisPK-SGB II, 4. Auflage 2015, §44a Rn. 70 ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
4. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 10.09.2015 - L 4 SO 225/14
Zur Rechtsfrage, ob Kosten für die Grabpflege zu den vom Sozialhilfeträger zu erstattenden Beerdigungskosten iS des § 74 SGB XII gehören ( verneinend )
Beschwerde vom BSG abgelehnt (BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B ).
Leitsatz ( Redakteur )
Grabpflegekosten gehören nicht mehr zu den Kosten der Bestattung gemäß § 74 SGB XII ( vgl. BSG, Urteil v. 25. August 2011 - B 8 SO 20/10 R -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185689&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: im Ergebnis ebenso: LSG NRW, Beschluss v. 21.09.2006 - L 20 B 63/06 SO NZB
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
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