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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 13:19

Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 14.11.2017 - L 11 AS 368/17


Leitsatz ( Redakteur )

Zu dieser Aufforderung ist das Jobcenter auch ohne besonderen Anlass berechtigt (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R -, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R - und Beschluss vom 15.07.2010 - B 14 AS 45/10 B).

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197195&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
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