Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -

Nach unten

Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -  Empty Beschränkung des Zusicherungserfordernisses auf Erstauszüge - Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II - Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren ohne vorherige Zusicherung - Hilfebedürftigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnisses -

Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Dez 2017 - 14:08

 Rückkehr in elterliche Wohnung - Zusicherung auch wegen Hartz-IV-Abmeldung nach Jobannahme unnötig

Sozialgericht Dresden, Urteil v. 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17


Leitsatz ( Redakteur )

1. Einer Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II bedarf nur der erstmalige Auszug aus dem Elternhaus, nicht dagegen darauf folgende, weitere Umzüge; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 – L 7 AS 175/10 B ER und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. September 2009 – L 3 AS 188/08 ).
2. Da lediglich verhindert werden sollte, dass der Auszug junger Hilfebedürftiger aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, kann der Zusicherungsvorbehalt nur für Personen gelten, die für die Zeit ab Beginn des neuen Mietverhältnisses Leistungen beanspruchen, nicht dagegen für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 – L 5 B 504/07 ER AS; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009 – L 15 AS 327/09 B ER ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197023&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
S. a. dazu Pressemitteilung SG Dresden:

"Hartz IV" für junge Erwachsene: Zusicherung vom Jobcenter nur bei erstmaligem Auszug aus Elternhaus erforderlich

Das SG Dresden hat entschieden, dass ein junger Erwachsener keine erneute Genehmigung vom Jobcenter einholen muss, wenn er bereits einmal von zu Hause ausgezogen war und eine Rückkehr in das Elternhaus nur unfreiwillig und kurz erfolgt.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/117d/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171205945&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:               http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten