Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung -

Nach unten

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung - Empty Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung -

Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:00

 Zulässigkeit einer Deckelung nur bei Bestehen einer zutreffend ermittelten Angemessenheitsgrenze

BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R


Leitsätze ( Autor )
1. Die Ablehnung einer Zustimmung zu einem Umzug entfaltet keine Dauerwirkung für die Zukunft, die bei der Überprüfung der Erforderlichkeit eines späteren Umzugs zu beachten wäre - Deckelung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem Umzug gemäß § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II.
2. Voraussetzung für eine Deckelung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem Umzug gemäß § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II ist jedoch - neben der fehlenden Erforderlichkeit des Umzugs - das Bestehen einer abstrakten Angemessenheitsgrenze im örtlichen Vergleichsraum.

3. Dies folgt aus dem Wortlaut der Regelung, die eine Erhöhung der "angemessenen" Aufwendungen für Unterkunft und Heizung voraussetzt, sowie ihrem Sinn und Zweck, weil eine Ausschöpfung der durch den kommunalen Träger festgelegten Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum durch die Hilfebedürftigen verhindert werden soll (so auch BT-Drucks 16/1410 S 23). Soweit der kommunale Träger solche Werte nicht vorgegeben hat, sei es für die Kaltmiete oder die kalten Nebenkosten oder die Heizkosten, sind die Voraussetzungen für einen solchen "Deckel" nicht gegeben. In diesem Fall kann lediglich eine Prüfung der Unangemessenheit im Einzelfall nach § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II stattfinden. Soweit es solche Angemessenheitsgrenzen gibt, kann ihnen auch die Reichweite des "Deckels" entnommen werden sowie seine Anpassung an eine Änderung der Verhältnisse.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13989&pos=21&anz=88
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - verfassungskonforme Auslegung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II
»  Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichem Umzug - Deckelung der Leistungen auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur bei Bestehen
» Die Ablehnung einer Zustimmung zu einem Umzug entfaltet keine Dauerwirkung für die Zukunft, die bei der Überprüfung der Erforderlichkeit eines späteren Umzugs zu beachten wäre - Deckelung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem Umzug gemäß
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten durch nicht erforderlichen Umzug - Deckelung auf bisherige Unterkunftskosten - Dynamisierung der Kappungsgrenze
»  Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten durch nicht erforderlichen Umzug - Dauer der Deckelung auf bisherige Unterkunftskosten - verfassungskonforme Auslegung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten