Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Vertretungsvermutung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten entsprechend § 38 Abs. 1 SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Keine Vertretungsvermutung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten entsprechend § 38 Abs. 1 SGB II
SG Speyer, Urt. v. 08.09.2017 - S 16 AS 729/16
Antragsteller muss keine Hartz IV- Leistungen zurück erstatten, wenn er nichts vom Leistungsbezug seiner „Exfrau“ gewusst und selbst keine Leistungen erhalten habe.
Leitsatz ( Juris )
1. Die Vertretungsvermutung des § 38 Abs. 1 SGB II kann nicht "über den Wortlaut der Norm hinaus" auf alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung und der Entgegennahme der Leistungen zusammenhängen und der Verfolgung des Antrags dienen, erweitert werden (entgegen BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R; BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R; BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R).
2. Insbesondere gilt die Vertretungsvermutung des § 38 Abs. 1 SGB II nicht für den Fall der Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber dem Antragsteller.
3. Eine analoge Anwendung von Rechtsnormen auf nach dem Wortlaut nicht erfasste Sachverhalte ist allenfalls dann zulässig, wenn eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke besteht. In Folge des verfassungsrechtlichen Gesetzesbindungsgebots darf von einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke nur dann ausgegangen werden, wenn der zu entscheidende Fall andernfalls nicht methodisch korrekt zu lösen wäre (Anschluss an SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 21.09.2015 - S 3 KR 558/14 ; SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 - S 3 AS 149/16 ).
Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1a8z/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE170040649&documentnumber=10&numberofresults=2084&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: aA Aubel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 38, Rn. 28, und Hessisches LSG, Urteil vom 13.11.2015 – L 9 AS 44/15 –, Rn. 33
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Antragsteller muss keine Hartz IV- Leistungen zurück erstatten, wenn er nichts vom Leistungsbezug seiner „Exfrau“ gewusst und selbst keine Leistungen erhalten habe.
Leitsatz ( Juris )
1. Die Vertretungsvermutung des § 38 Abs. 1 SGB II kann nicht "über den Wortlaut der Norm hinaus" auf alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung und der Entgegennahme der Leistungen zusammenhängen und der Verfolgung des Antrags dienen, erweitert werden (entgegen BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R; BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R; BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R).
2. Insbesondere gilt die Vertretungsvermutung des § 38 Abs. 1 SGB II nicht für den Fall der Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber dem Antragsteller.
3. Eine analoge Anwendung von Rechtsnormen auf nach dem Wortlaut nicht erfasste Sachverhalte ist allenfalls dann zulässig, wenn eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke besteht. In Folge des verfassungsrechtlichen Gesetzesbindungsgebots darf von einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke nur dann ausgegangen werden, wenn der zu entscheidende Fall andernfalls nicht methodisch korrekt zu lösen wäre (Anschluss an SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 21.09.2015 - S 3 KR 558/14 ; SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 - S 3 AS 149/16 ).
Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1a8z/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE170040649&documentnumber=10&numberofresults=2084&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: aA Aubel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 38, Rn. 28, und Hessisches LSG, Urteil vom 13.11.2015 – L 9 AS 44/15 –, Rn. 33
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Ähnliche Themen
» Für die Bekanntgabe eines belastenden Verwaltungsaktes, mit dem bewilligte Leistungen nach dem SGB II teilweise aufgehoben werden, kann eine Vertretungsberechtigung aus § 38 Abs. 1 SGB II nicht abgeleitet werden. Eine wirksame Bekanntgabe ist jedoch nach
» Eine nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG fortbestehende Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG begründet keine Leistungsberechtigung entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG.
» Das vom SGB II-Träger in Sachen der Bestimmung der Angemessenheit des Quadratmeterpreises von Wohnungen entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vertretene Konzept ist nicht anwendbar, wenn hieraus keine Daten auch für einen Wohnraum hervorgehen, auf den ei
» Bei einer Leistungsberechtigung im Asylfolgeverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG, d. h. bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG, kann keine Anspruchseinschränkung entsprechend § 1a AsylbLG erfolgen. Hiergegen spricht der Wortlaut
» Es besteht im Regelfall keine Pflicht des Antragstellers vor Erhebung einer Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die beklagte Behörde zu richten, ( hier: auf Übernahme einer Nebenkostenforderung entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Eine solche
» Eine nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG fortbestehende Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG begründet keine Leistungsberechtigung entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG.
» Das vom SGB II-Träger in Sachen der Bestimmung der Angemessenheit des Quadratmeterpreises von Wohnungen entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vertretene Konzept ist nicht anwendbar, wenn hieraus keine Daten auch für einen Wohnraum hervorgehen, auf den ei
» Bei einer Leistungsberechtigung im Asylfolgeverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG, d. h. bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG, kann keine Anspruchseinschränkung entsprechend § 1a AsylbLG erfolgen. Hiergegen spricht der Wortlaut
» Es besteht im Regelfall keine Pflicht des Antragstellers vor Erhebung einer Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die beklagte Behörde zu richten, ( hier: auf Übernahme einer Nebenkostenforderung entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Eine solche
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema