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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Für die Bekanntgabe eines belastenden Verwaltungsaktes, mit dem bewilligte Leistungen nach dem SGB II teilweise aufgehoben werden, kann eine Vertretungsberechtigung aus § 38 Abs. 1 SGB II nicht abgeleitet werden. Eine wirksame Bekanntgabe ist jedoch nach
den allgemeinen Grundsätzen möglich (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R).
Thüringer Landessozialgericht, Urteil v. 16.03.2016 - L 4 AS 1126/13 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Eine wirksame teilweise Aufhebung bewilligter Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfordert nicht die Benennung aller für den streitigen Zeitraum erlassenen Bescheide. Die beklagte Behörde kann sich im Fall einer nur teilweisen Aufhebung eines Leistungsbescheides auf die Benennung des letzten vorhergehenden Bescheides über die Höhe der Grundsicherungsleistungen beschränken (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186054&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
Thüringer Landessozialgericht, Urteil v. 16.03.2016 - L 4 AS 1126/13 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Eine wirksame teilweise Aufhebung bewilligter Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfordert nicht die Benennung aller für den streitigen Zeitraum erlassenen Bescheide. Die beklagte Behörde kann sich im Fall einer nur teilweisen Aufhebung eines Leistungsbescheides auf die Benennung des letzten vorhergehenden Bescheides über die Höhe der Grundsicherungsleistungen beschränken (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186054&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
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