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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft zwischen erwerbsfähigem Leistungsberechtigten und einem dauerhaft voll erwerbsgeminderten Partner - Anspruch auf Sozialgeld
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.10.2017 - L 13 AS 88/16
Leitsatz ( Juris )
Eine nicht erwerbsfähige Person, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, hat einen Anspruch auf Sozialgeld gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II, soweit kein Anspruch auf Leistungen nach dem Viertel Kapitel des SGB XII besteht. Entscheidend ist der tatsächliche Leistungsanspruch, nicht die hypothetische Leistungsberechtigung aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=6725F2339E816DF589C16AD777F26A73.jp18?doc.id=JURE170039888&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Eine nicht erwerbsfähige Person, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, hat einen Anspruch auf Sozialgeld gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II, soweit kein Anspruch auf Leistungen nach dem Viertel Kapitel des SGB XII besteht. Entscheidend ist der tatsächliche Leistungsanspruch, nicht die hypothetische Leistungsberechtigung aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=6725F2339E816DF589C16AD777F26A73.jp18?doc.id=JURE170039888&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
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