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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger - Arbeitnehmerstatus - Anspruch auf vorläufige Leistungen im Hinblick auf ein beim BVerfG anhängiges Verfahren
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Beschluss vom 18.04.2017, L 13 AS 113/17 B ER
Leitsatz ( Redakteur )
1. Aus einer etwaig drohenden Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch den Ausschluss von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII folgt keine Ermessensreduzierung auf Null (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2017 - L 8 SO 344/16 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. November 2015 - L 6 AS 1480/15 B ER, L 6 AS 1481/15 B).
2. Die Rechtsprechung des BSG hinsichtlich der Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen von § 23 SGB XII (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R) ist demgegenüber nicht auf § 41a Abs. 7 SGB II übertragbar (a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2017, a.a.O.).
Leitsatz ( Juris )
Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber § 41a Abs. 7 S. 1 SGB II als Ermessensvorschrift ausgestaltet hat, obwohl ihm der Umstand bewusst gewesen sein dürfte, dass es sich bei den Leistungen nach dem SGB II um solche handelt, die das Existenzminimum sichern, folgt, dass zu diesem Aspekt weitere Umstände hinzutreten müssen, um eine Ermessensreduzierung auf Null zu begründen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=EF9B57D35620091EDBCEBD9608356AFC.jp23?doc.id=JURE170027917&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Aus einer etwaig drohenden Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch den Ausschluss von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII folgt keine Ermessensreduzierung auf Null (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2017 - L 8 SO 344/16 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. November 2015 - L 6 AS 1480/15 B ER, L 6 AS 1481/15 B).
2. Die Rechtsprechung des BSG hinsichtlich der Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen von § 23 SGB XII (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R) ist demgegenüber nicht auf § 41a Abs. 7 SGB II übertragbar (a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2017, a.a.O.).
Leitsatz ( Juris )
Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber § 41a Abs. 7 S. 1 SGB II als Ermessensvorschrift ausgestaltet hat, obwohl ihm der Umstand bewusst gewesen sein dürfte, dass es sich bei den Leistungen nach dem SGB II um solche handelt, die das Existenzminimum sichern, folgt, dass zu diesem Aspekt weitere Umstände hinzutreten müssen, um eine Ermessensreduzierung auf Null zu begründen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=EF9B57D35620091EDBCEBD9608356AFC.jp23?doc.id=JURE170027917&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
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