Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme von Bewilligungsbescheiden - Verletzung der Mitteilungspflicht - Umkehr der Beweislast - Erstattung von Leistungen und Beiträgen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme von Bewilligungsbescheiden - Verletzung der Mitteilungspflicht - Umkehr der Beweislast - Erstattung von Leistungen und Beiträgen
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
Leitsatz ( Juris )
Bei der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden kommt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Leistungsempfängers in Betracht, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungsbereich wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (Anschluss u. a. an BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=32CE35DE7A94459696A2EB4E36ADD951.jp10?doc.id=JURE170039754&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
S a. dazu: Familienstreit: Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein 69-jähriger Mann wegen falscher Angaben Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro zurückzahlen muss.
Kurzfassung:
Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist trotz umfangreicher Zeugenvernehmungen unklar geblieben, wann der Kläger in welcher Wohnung gewohnt hat und ob er eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin gebildet hat. Das müsse zu seinen Lasten gehen, da er jedenfalls den jetzt behaupteten Wohnungswechsel 2006 hätte mitteilen müssen. Da er nicht ausreichend mitgewirkt habe, müsse nicht mehr das Jobcenter nachweisen, wo er gewohnt habe, sondern er selbst.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen Nr. 18/2017 v. 27.11.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/16je/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105838&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Bei der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden kommt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Leistungsempfängers in Betracht, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungsbereich wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (Anschluss u. a. an BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=32CE35DE7A94459696A2EB4E36ADD951.jp10?doc.id=JURE170039754&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
S a. dazu: Familienstreit: Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein 69-jähriger Mann wegen falscher Angaben Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro zurückzahlen muss.
Kurzfassung:
Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist trotz umfangreicher Zeugenvernehmungen unklar geblieben, wann der Kläger in welcher Wohnung gewohnt hat und ob er eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin gebildet hat. Das müsse zu seinen Lasten gehen, da er jedenfalls den jetzt behaupteten Wohnungswechsel 2006 hätte mitteilen müssen. Da er nicht ausreichend mitgewirkt habe, müsse nicht mehr das Jobcenter nachweisen, wo er gewohnt habe, sondern er selbst.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen Nr. 18/2017 v. 27.11.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/16je/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105838&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide und Erstattung von Leistungen - Hilfebedürftigkeit - Vermögen im Ausland – Steuer-CD Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen Bezugs einer russischen Altersrente für die Vergangenheit - keine Erstattung der zu Unrecht erbrachten Leistungen durch den Leistungsbezieher - Sperrwirkung des
» Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommenserzielung - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Nichterstattung von 56 % der
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach Gewährung vorläufiger Leistungen - keine Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen Bezugs einer russischen Altersrente für die Vergangenheit - keine Erstattung der zu Unrecht erbrachten Leistungen durch den Leistungsbezieher - Sperrwirkung des
» Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommenserzielung - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Nichterstattung von 56 % der
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach Gewährung vorläufiger Leistungen - keine Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema