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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Fortwirkung des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts als Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit - keine ununterbrochene Beschäftigung für
1 Jahr - Addition der Beschäftigungszeiten aus zwei, sich nicht nahtlos aneinander anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
BSG, Urteil v. 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R
Zur Gewährleistung der Effektivität der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist keine Nahtlosigkeit zu verlangen.
Leitsatz ( Redakteur )
2 Abs 3 Satz 1 Nr 2 FreizügG/EU setzt keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus. Auch durch Arbeitslosigkeit unterbrochene Tätigkeiten können das gesetzliche Erfordernis erfüllen (vgl SG Chemnitz vom 14.3.2017 - S 26 AS 405/17 ER ).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14764&pos=12&anz=108
Rechtstipp: Die Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrecht (EU) als Arbeitnehmer setzt keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus – BSG vom 13. Juli 2017, Az. B 4 AS 17/16 R Autor: Bernd Eckhardt
weiter: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/die-aufrechterhaltung-des-freizuegigkeitsrecht-eu-als-arbeitnehmer-setzt-keine-ununterbrochene-taetigkeit-von-mehr-als-einem-jahr-voraus-bsg-vom-13-juli-2017-az-b-4-as-1716-r-autor-bernd-eckh/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
BSG, Urteil v. 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R
Zur Gewährleistung der Effektivität der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist keine Nahtlosigkeit zu verlangen.
Leitsatz ( Redakteur )
2 Abs 3 Satz 1 Nr 2 FreizügG/EU setzt keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus. Auch durch Arbeitslosigkeit unterbrochene Tätigkeiten können das gesetzliche Erfordernis erfüllen (vgl SG Chemnitz vom 14.3.2017 - S 26 AS 405/17 ER ).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14764&pos=12&anz=108
Rechtstipp: Die Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrecht (EU) als Arbeitnehmer setzt keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus – BSG vom 13. Juli 2017, Az. B 4 AS 17/16 R Autor: Bernd Eckhardt
weiter: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/die-aufrechterhaltung-des-freizuegigkeitsrecht-eu-als-arbeitnehmer-setzt-keine-ununterbrochene-taetigkeit-von-mehr-als-einem-jahr-voraus-bsg-vom-13-juli-2017-az-b-4-as-1716-r-autor-bernd-eckh/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
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Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema