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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Wegfall der Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus nach 6 Monaten - Europarechtskonformität des
Leistungsausschlusses - Wirksamkeit der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung gem Art 16 EuFürsAbk - Sozialhilfeanspruch - notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers
BSG, Urteil vom 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
Sowohl für Arbeitsuchende, als auch für Personen, die in Ermangelung von Erfolgsaussichten bei der Arbeitsuche nicht über eine Freizügigkeitsberechtigung verfügen, sind zumindest Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege zu erbringen, wenn ein verfestigter Aufenthalt (über sechs Monate) vorliegt. Das in der Norm vorgesehene Ermessen ist aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminium in der Weise reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten ist.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14316&pos=13&anz=43
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
BSG, Urteil vom 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
Sowohl für Arbeitsuchende, als auch für Personen, die in Ermangelung von Erfolgsaussichten bei der Arbeitsuche nicht über eine Freizügigkeitsberechtigung verfügen, sind zumindest Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege zu erbringen, wenn ein verfestigter Aufenthalt (über sechs Monate) vorliegt. Das in der Norm vorgesehene Ermessen ist aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminium in der Weise reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten ist.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14316&pos=13&anz=43
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
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