Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland

Nach unten

Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland Empty Keine Flüchtlingseigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 10:54

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 22.11.2017 - Az. 3 B 12.17

Das OVG Berlin-Brandenburg hat für den Fall einer illegal ausgereisten Syrerin entschieden, dass sie in Deutschland lediglich subsidiären Schutz beanspruchen kann.
Kurzfassung:
Eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Syrer hätten bei einer hypothetischen Rückkehr allein wegen ihrer illegalen Ausreise aus Syrien und ihrer Asylantragstellung im Bundesgebiet nicht mit der erforderlichen beachtlichen Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung zu befürchten. Damit habe sich das OVG Berlin-Brandenburg der mehrheitlich vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer angeschlossen. Für die gegenteilige Annahme, von der das VG Berlin ausgegangen sei, lägen keine hinreichend zuverlässigen tatsächlichen Erkenntnisse vor.
Die Revision zum BVerwG ist nicht zugelassen worden, weil es allein um eine Bewertung und Würdigung tatsächlicher Fragen geht.
 
Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2017 v. 22.11.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/dv3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105793&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Nur subsidiärer Schutz für Syrer und keine Flüchtlingsanerkennung
» Pressemitteilung vom 29.08.2015: Bündnis gegen gegen Nazis verklagt Polizei wegen illegaler Filmerei
» Keine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 2, 4 AsylbLG bei noch in Deutschland durchzuführendem Asylverfahren
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erlass einer Forderung - Zuständigkeit des Forderungsinhabers - Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens wegen Mietschulden - keine Unbilligkeit der Einziehung - zweckwidrige Verwendung von Unterkunftsleistungen - keine
» Bei aus einem anderen EU-Staat stammenden Antragsteller, der ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche in der BR Deutschland für sich in Anspruch nehmen kann, gelangt die Aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm wegen des

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten