Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"

Nach unten

 Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"  Empty Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 9:49

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.11.2017 - L 18 AS 2232/17 B ER - rechtskräftig


Für vorbeugenden Rechtsschutz ist ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse erforderlich, das insbesondere dann nicht gegeben ist, wenn der Betroffene auf nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann. Wenn indes - wie hier - ein Betroffener nicht nur eine mögliche drohende Sanktion abwenden, sondern sich gegen den EGVA insgesamt wenden möchte, dürfte zwar grundsätzlich von einem Rechtsschutzinteresse auszugehen sein (vgl auch zur Verweisbarkeit auf nachtäglichen Rechtsschutz: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. November 2015 - 1 BvR 3460/13 ). Auch dies enthebt das Gericht im Eilrechtsschutz jedoch nicht der Prüfung der Dringlichkeit der begehrten Anordnung.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Eine Sanktionsentscheidung wegen etwaiger Verletzungen der dem Antragsteller in dem EGVA auferlegten Pflichten hat der Antragsgegner bislang nicht verlautbart. Sollten derartige Sanktionen in der Zukunft ergehen, bliebe es dem Antragsteller unbenommen, seine Einwendungen gegen den EGVA im Wege einer Anfechtung des bei Pflichtverletzungen drohenden Sanktionsbescheides bzw eines gerichtlichen Eilverfahrens geltend zu machen. In diesem Rahmen wäre dann auch die Rechtmäßigkeit des EGVA inzident zu prüfen (vgl zur Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung als Vorfrage für die Feststellung eines Meldeversäumnisses Bundessozialgericht – BSG -, Urteil vom 29. April 2015 – B 14 AS 19/14 R ).

2. Auch ein Eintritt der Bestandskraft des EGVA, die dem Antragsteller möglicherweise entgegen gehalten werden könnte (vgl insoweit das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen einen EGVA bejahend Landessozialgericht – LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2017 – L 25 AS 1631/16 ; für das Anordnungsverfahren – bei bereits ergangener Sanktionsentscheidung - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2017 – 14 AS 1469/17 B ER ), ist vorliegend schon deshalb nicht zu besorgen, weil der Antragsteller zwischenzeitlich Klage gegen den EGVA erhoben hat. Eine gegenwärtige Notlage des Antragstellers, die gerichtlichen Eilrechtsschutz unumgänglich machen würde, ist damit nicht ersichtlich (vgl auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 – L 7 AS 862/12 B ER ).
3. Im Rahmen eines Eilverfahrens gegen einen EGVA ist summarisch zu prüfen, dass eine Eingliederungsvereinbarung gescheitert ist, und dann im EGVA entsprechend der Urteile des BSG vom 23. Juni 2016 (- B 14 AS 30/15 R - und - B 14 AS 42/15 R -) ein ausgewogenes Verhältnis der wechselseitigen Verpflichtungen erkennbar und die Eignung der Lebenssituation des Leistungsberechtigten berücksichtigt worden ist.
4. Der Eingliederungsverwaltungsakt (EGVA ) ist nicht deshalb rechtswidrig, weil seine Dauer nicht exakt zeitlich bestimmt, sondern "bis auf weiteres" angeordnet worden ist, denn der EGVA ist regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, zu überprüfen und fortzuschreiben (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II).
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196616&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Rechtstipp: a. A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 – L 16 AS 291/17 B ER, SG Karlsruhe Urteil vom 12.10.2017, S 14 AS 1709/17, SG Berlin, Beschluss vom 12.19.2017 - S 186 AS 11916/17 ER, SG Köln, Urt. v. 23.06.2017 - S 33 AS 691/17 und SG Nordhausen, Beschluss vom 30. September 2016 - S 27 AS 1695/16 ER
Die Aufgabe einer festen Laufzeit von 6 Monaten für Eingliederungsvereinbarungen betrifft nicht die hoheitliche Festsetzung durch Eingliederungsverwaltungsakte gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F. Auch nach der Neufassung des § 15 Abs. 3 SGB II darf die Höchstgeltungsdauer von 6 Monaten ohne Ermessenserwägungen nicht überschritten werden, soweit es sich um einen Eingliederungsverwaltungsakt gem. § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II handelt.
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Rechtswidrigkeit wegen Unbestimmtheit des Zuweisungsbescheides zur Eingliederungsmaßnahme
» Zur Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes ( hier verneinend ) - Geltungsdauer der Eingliederungsvereinbarung § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II a.F - fehlende Ermessenentscheidung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Sanktionsbescheid - 5 Sanktionen des JC ( vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 – B 14 AS 19/14 R ) - Bewerbungsbemühungen - Ermessensfehler
» Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Sanktionsbescheid des Jobcenters ( JC ), hier statt gegeben.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten