Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Auschlussnorm bezieht sich insbesondere auf die Angehörigen der Staaten der Europäischen Union, die gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügigkeitsG/EU grundsätzlich über ein weitreichendes Aufenthaltsrecht zu
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Auschlussnorm bezieht sich insbesondere auf die Angehörigen der Staaten der Europäischen Union, die gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügigkeitsG/EU grundsätzlich über ein weitreichendes Aufenthaltsrecht zu
Arbeitsuche verfügen.
Sozialgericht Chemnitz, Beschluss vom 14. März 2017 (Az.: S 26 AS 405/17 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Mit der Gewährung von Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III) durch die Agentur für Arbeit mit einer Anspruchsdauer von 180 Tagen ohne die Feststellung einer Sperrzeit (§ 159 SGB III) steht fest, dass die Arbeitslosigkeit eines nichtdeutschen Antragstellers als unfreiwillig im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügigkeitsG/EU aufgefasst zu werden hat. Aus dem Wortlaut dieser Norm geht nicht hervor, ob die dort geforderte Voraussetzung einer Beschäftigungszeit von einem Jahr ununterbrochen zu bestehen hat, oder ob und ggf. in welchem Umfang hier Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie ohne Bedeutung sind.
Bei einer Antragstellerin, die in einem Gesamtzeitraum von ca. 15 Monaten eine Beschäftigungsdauer von mehr als einem Jahr erreichte, weshalb auch die Anwartschaft für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I problemlos erfüllt wurde, ist von einer Anspruchsberechtigung auszugehen.
3. In diesem Fall besteht eine enge Beziehung zum deutschen Arbeitsmarkt in nahezu gleicher Intensität wie bei der Personengruppe derjenigen nichtdeutschen Menschen, die im Bundesgebiet mehr als ein Jahr ununterbrochen in einer Beschäftigung gestanden haben.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
Sozialgericht Chemnitz, Beschluss vom 14. März 2017 (Az.: S 26 AS 405/17 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Mit der Gewährung von Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III) durch die Agentur für Arbeit mit einer Anspruchsdauer von 180 Tagen ohne die Feststellung einer Sperrzeit (§ 159 SGB III) steht fest, dass die Arbeitslosigkeit eines nichtdeutschen Antragstellers als unfreiwillig im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügigkeitsG/EU aufgefasst zu werden hat. Aus dem Wortlaut dieser Norm geht nicht hervor, ob die dort geforderte Voraussetzung einer Beschäftigungszeit von einem Jahr ununterbrochen zu bestehen hat, oder ob und ggf. in welchem Umfang hier Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie ohne Bedeutung sind.
Bei einer Antragstellerin, die in einem Gesamtzeitraum von ca. 15 Monaten eine Beschäftigungsdauer von mehr als einem Jahr erreichte, weshalb auch die Anwartschaft für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I problemlos erfüllt wurde, ist von einer Anspruchsberechtigung auszugehen.
3. In diesem Fall besteht eine enge Beziehung zum deutschen Arbeitsmarkt in nahezu gleicher Intensität wie bei der Personengruppe derjenigen nichtdeutschen Menschen, die im Bundesgebiet mehr als ein Jahr ununterbrochen in einer Beschäftigung gestanden haben.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
Ähnliche Themen
» Die in § 2 Abs. 1 AsylbLG angeordnete, entsprechende Anwendung des SGB XII bezieht sich ebenfalls auf den Leistungsausschluss gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Der gesamte Regelungsbereich des SGB XII ist hiervon grundsätzlich mit umfasst und wird auch
» Gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union (ABl. L 141 vom 27. Mai 2011, Seite 1), die durch die Verordnung (EU) 2016/
» Die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II durch das Jobcenter über ein „schlüssiges Konzept“ ist unwirksam, wenn diese Konzeption nicht auch öffentlich bekannt gemacht wurde, denn es handelt sich
» Bei der Entscheidung über die Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II – EGV) und des diese EGV gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ist das Ermessen des Jobcenters entsprechend § 15 Abs. 1 Satz
» Der aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII hervorgehende Anspruchsausschluss für Auszubildende findet bei gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anspruchsberechtigten Personen entsprechende Anwendung.
» Gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union (ABl. L 141 vom 27. Mai 2011, Seite 1), die durch die Verordnung (EU) 2016/
» Die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II durch das Jobcenter über ein „schlüssiges Konzept“ ist unwirksam, wenn diese Konzeption nicht auch öffentlich bekannt gemacht wurde, denn es handelt sich
» Bei der Entscheidung über die Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II – EGV) und des diese EGV gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ist das Ermessen des Jobcenters entsprechend § 15 Abs. 1 Satz
» Der aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII hervorgehende Anspruchsausschluss für Auszubildende findet bei gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anspruchsberechtigten Personen entsprechende Anwendung.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema