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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden,
sondern ein Umzug in einen anderen Wohnort in einem Umkreis von ca. 12 bis 15 km ist zumutbar.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 13.02.2017 - L 9 AS 766/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194887&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 13.02.2017 - L 9 AS 766/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194887&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
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