Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden,

Nach unten

Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden, Empty Gerade im ländlichen Raum können Leistungsbezieher nach dem SGB II gezwungen sein, ihren bisherigen Wohnort aufzugeben, denn im ländlichen Bereich kann die Suche nach einer hilferechtlich angemessenen Wohnung nicht auf den Wohnort beschränkt werden,

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Sep 2017 - 13:52

sondern ein Umzug in einen anderen Wohnort in einem Umkreis von ca. 12 bis 15 km ist zumutbar.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 13.02.2017 - L 9 AS 766/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle:   https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194887&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Leistungsanspruchs nach § 1a AsylbLG liegen nicht vor, denn der Ablauf einer Ausreisefrist soll nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht für die Leistungskürzung ausreichen.
» Während der Rechtshängigkeit eines Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Leistungsbewilligung nach § 44 SGB X ist einer neuer Antrag nach § 44 SGB X nicht möglich. Dieser kann zulässig erst gestellt werden, wenn das Gerichtsverfahren
» Werden leistungserhebliche Unterlagen und Auskünfte angefordert, die der Leistungsträger sich nicht selbst beschaffen kann, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Klägers. Legt dieser das Verlangte nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor,
» Kosten der Zwangsräumung und der dadurch entstandenen Einlagerungskosten für Hausrat für die frühere Wohnung der Leistungsbezieherin ( LB ) müssen vom Grundsicherungsträger nicht übernommen werden, denn letztlich begehrt die LB die Übernahme einer
»  Auch bei einer Wohnsitzauflage nach § 12a Abs. 1 AufenthG kann nur in dem Gebiet, in dem die Antragsteller ihren Aufenthalt zu nehmen haben, die Zuständigkeit des Jobcenters begründet werden. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.03.2018

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten