Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kosten der Zwangsräumung und der dadurch entstandenen Einlagerungskosten für Hausrat für die frühere Wohnung der Leistungsbezieherin ( LB ) müssen vom Grundsicherungsträger nicht übernommen werden, denn letztlich begehrt die LB die Übernahme einer
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Kosten der Zwangsräumung und der dadurch entstandenen Einlagerungskosten für Hausrat für die frühere Wohnung der Leistungsbezieherin ( LB ) müssen vom Grundsicherungsträger nicht übernommen werden, denn letztlich begehrt die LB die Übernahme einer
allgemeinen Schuldentilgung, die nicht Aufgabe der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sein kann.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2014 - L 18 AS 1826/14
Leitsatz (Autor)
Diese Kosten dienen nicht dem Erhalt der Bewohnbarkeit oder dem geordneten Einzug in eine Wohnung und damit nicht dem Teil der Existenzsicherung, der mit Ansprüchen nach § 22 SGB II abgedeckt wird. Denn die Kosten sind nur dadurch entstanden, dass die LB trotz der Beendigung des Mietverhältnisses und des mehrfach gewährten Vollstreckungsschutzes ihre frühere Wohnung nicht räumte, sondern die Räumung zwangsweise vom Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden musste. Damit sind diese Kosten aber zugleich auch nicht als "angemessen" iSv § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusehen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175319&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Bay LSG, Urteil vom 30.01.2014, L 7 AS 676/13 - wonach Kosten aufgrund einer Räumungsklage grundsätzlich Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 SGB II darstellen bzw. Mietschulden, die nach § 22 Absatz 8 SGB II übernommen werden können.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2014 - L 18 AS 1826/14
Leitsatz (Autor)
Diese Kosten dienen nicht dem Erhalt der Bewohnbarkeit oder dem geordneten Einzug in eine Wohnung und damit nicht dem Teil der Existenzsicherung, der mit Ansprüchen nach § 22 SGB II abgedeckt wird. Denn die Kosten sind nur dadurch entstanden, dass die LB trotz der Beendigung des Mietverhältnisses und des mehrfach gewährten Vollstreckungsschutzes ihre frühere Wohnung nicht räumte, sondern die Räumung zwangsweise vom Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden musste. Damit sind diese Kosten aber zugleich auch nicht als "angemessen" iSv § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusehen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175319&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Bay LSG, Urteil vom 30.01.2014, L 7 AS 676/13 - wonach Kosten aufgrund einer Räumungsklage grundsätzlich Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 SGB II darstellen bzw. Mietschulden, die nach § 22 Absatz 8 SGB II übernommen werden können.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Übernahme von Kosten für die Überführung und Einlagerung von Hausrat nach der Zwangsräumung ihrer Wohnung ( hier bejahend ).
» Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung
» Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschrankgriffs und einer Kommode, welche beim Umzug beschädigt wurden.
» Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Klage auf Verpflichtung des Jobcenters zur zuschussweisen Übernahme der Kosten einer durch Dritte durchzuführenden Renovierung seiner Wohnung
» Betriebkostennachzahlung alte Wohnung Auch für frühere Wohnungen müssen Hartz IV -Behörden die Betriebskostennachzahlung für ALG II Bezieher übernehmen
» Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung
» Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschrankgriffs und einer Kommode, welche beim Umzug beschädigt wurden.
» Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Klage auf Verpflichtung des Jobcenters zur zuschussweisen Übernahme der Kosten einer durch Dritte durchzuführenden Renovierung seiner Wohnung
» Betriebkostennachzahlung alte Wohnung Auch für frühere Wohnungen müssen Hartz IV -Behörden die Betriebskostennachzahlung für ALG II Bezieher übernehmen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema