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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für frühere Wohnung - durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit
BSG, Urteil v. 30.03.2017 - B 14 AS 13/16 R
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Betriebskostennachzahlung für eine nicht mehr bewohnte Unterkunft ist als aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen, wenn sowohl im Entstehungszeitraum der Betriebskosten als auch im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung ein Leis- tungsbezug vorlag und der Umzug in die neue Unterkunft gem § 22 Abs 4 SGB 2 mit vorherigerZusicherung des Grundsicherungsträgers erfolgt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14686&pos=22&anz=60
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Betriebskostennachzahlung für eine nicht mehr bewohnte Unterkunft ist als aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen, wenn sowohl im Entstehungszeitraum der Betriebskosten als auch im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung ein Leis- tungsbezug vorlag und der Umzug in die neue Unterkunft gem § 22 Abs 4 SGB 2 mit vorherigerZusicherung des Grundsicherungsträgers erfolgt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14686&pos=22&anz=60
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2238/
Willi S
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