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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und Heizkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - kein Leistungsbezug im Entstehungszeitraum der Nachforderung
BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R
Leitsatz ( Autor )
Die Übernahme einer Betriebs- und Heizkostennachforderung als aktueller Bedarf zum Fälligkeitszeitpunkt gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 ist dadurch ausgeschlossen, dass der Hilfebedürftige im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung der Kostennachforderung nicht im Leistungsbezug gestanden hat und die Wohnung nicht mehr bewohnt wird.
Dies gilt auch im Verhältnis zu demselben Vermieter, weil Anknüpfungspunkt für das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter das jeweilige Mietverhältnis ist.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13941&pos=0&anz=61
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Die Übernahme einer Betriebs- und Heizkostennachforderung als aktueller Bedarf zum Fälligkeitszeitpunkt gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 ist dadurch ausgeschlossen, dass der Hilfebedürftige im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung der Kostennachforderung nicht im Leistungsbezug gestanden hat und die Wohnung nicht mehr bewohnt wird.
Dies gilt auch im Verhältnis zu demselben Vermieter, weil Anknüpfungspunkt für das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter das jeweilige Mietverhältnis ist.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13941&pos=0&anz=61
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
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