Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung
SG Aurich, Urteil vom 21.02.2017 - S 55 AS 189/13
Leitsatz ( Juris )
Strenges Bedarfs- und Monatsprinzip ist auch bei Nebenkostennachforderungen anwendbar. Auch wenn im Zeitraum, auf den sich die Nebenkostenabrechnung bezieht, die vom Leistungsträger gezahlten Leistungen nicht an den Vermieter weitergeleitet wurden, ist die volle Nachforderung im Grundsatz übernahmefähig. Der zweckwidrigen Verwendung kann nicht im Rahmen einer Bedarfsberechnung Rechnung getragen werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191384&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013 - L 19 AS 1120/13 B rechtskräftig
1. Der Bedarf an einer Übernahme der Betriebs- und Heizkostennachforderung ist nicht entfallen, wenn der Hilfebedürftige die Vorauszahlungen zweckwidrig verwendet hat.
2. Soweit eine Nachforderung von Betriebs- oder Heizkosten in einer Summe fällig wird, ist sie als tatsächlicher aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen. Zweckwidrig verwandte Vorauszahlungen können mit dem Nachforderungsbetrag nicht verrechnet werden.
3. Insoweit kann der Leistungsträger gfl. einen Erstattungsanspruch nach § 34a SGB II gegenüber dem Leistungsempfänger geltend machen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2217/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Strenges Bedarfs- und Monatsprinzip ist auch bei Nebenkostennachforderungen anwendbar. Auch wenn im Zeitraum, auf den sich die Nebenkostenabrechnung bezieht, die vom Leistungsträger gezahlten Leistungen nicht an den Vermieter weitergeleitet wurden, ist die volle Nachforderung im Grundsatz übernahmefähig. Der zweckwidrigen Verwendung kann nicht im Rahmen einer Bedarfsberechnung Rechnung getragen werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191384&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013 - L 19 AS 1120/13 B rechtskräftig
1. Der Bedarf an einer Übernahme der Betriebs- und Heizkostennachforderung ist nicht entfallen, wenn der Hilfebedürftige die Vorauszahlungen zweckwidrig verwendet hat.
2. Soweit eine Nachforderung von Betriebs- oder Heizkosten in einer Summe fällig wird, ist sie als tatsächlicher aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen. Zweckwidrig verwandte Vorauszahlungen können mit dem Nachforderungsbetrag nicht verrechnet werden.
3. Insoweit kann der Leistungsträger gfl. einen Erstattungsanspruch nach § 34a SGB II gegenüber dem Leistungsempfänger geltend machen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2217/
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für eine nicht mehr bewohnte Wohnung - Leistungsbezug sowohl im Entstehungszeitraum als auch im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung - es lag weder eine
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und Heizkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - kein Leistungsbezug im Entstehungszeitraum der Nachforderung
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
» Keine Übernahme der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, denn die Hilfebedürftige hat im Fälligkeitsmonat nicht im Leistungsbezug gestanden. Zudem beziehe sich die Nachforderung auf eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und Heizkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - kein Leistungsbezug im Entstehungszeitraum der Nachforderung
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
» Keine Übernahme der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, denn die Hilfebedürftige hat im Fälligkeitsmonat nicht im Leistungsbezug gestanden. Zudem beziehe sich die Nachforderung auf eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema