Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung

Nach unten

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung Empty Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- bzw Nebenkostennachforderung aus früherem Mietverhältnis - durchgehender Leistungsbezug - aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat - keine Berücksichtigung des Entstehungsgrundes der Nachforderung

Beitrag von Willi Schartema Di 11 Jul 2017 - 9:50

SG Aurich, Urteil vom 21.02.2017 -  S 55 AS 189/13

Leitsatz ( Juris )

Strenges Bedarfs- und Monatsprinzip ist auch bei Nebenkostennachforderungen anwendbar. Auch wenn im Zeitraum, auf den sich die Nebenkostenabrechnung bezieht, die vom Leistungsträger gezahlten Leistungen nicht an den Vermieter weitergeleitet wurden, ist die volle Nachforderung im Grundsatz übernahmefähig. Der zweckwidrigen Verwendung kann nicht im Rahmen einer Bedarfsberechnung Rechnung getragen werden.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191384&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rechtstipp: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013 - L 19 AS 1120/13 B rechtskräftig

1. Der Bedarf an einer Übernahme der Betriebs- und Heizkostennachforderung ist nicht entfallen, wenn der Hilfebedürftige die Vorauszahlungen zweckwidrig verwendet hat.

2. Soweit eine Nachforderung von Betriebs- oder Heizkosten in einer Summe fällig wird, ist sie als tatsächlicher aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen. Zweckwidrig verwandte Vorauszahlungen können mit dem Nachforderungsbetrag nicht verrechnet werden.

3. Insoweit kann der Leistungsträger gfl. einen Erstattungsanspruch nach § 34a SGB II gegenüber dem Leistungsempfänger geltend machen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -).

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2217/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für eine nicht mehr bewohnte Wohnung - Leistungsbezug sowohl im Entstehungszeitraum als auch im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung - es lag weder eine
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und Heizkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - kein Leistungsbezug im Entstehungszeitraum der Nachforderung
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
» Keine Übernahme der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, denn die Hilfebedürftige hat im Fälligkeitsmonat nicht im Leistungsbezug gestanden. Zudem beziehe sich die Nachforderung auf eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten