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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei der Bildung von Vergleichsräumen hat der Ersteller einer KdU-Richtlinie zu beachten, dass auch der Gesunde und vollkommen Ungebundene Leistungsempfänger einen Anspruch darauf hat, dass sein bisheriges Wohnumfeld erhalten bleibt, wenn er auf staatliche EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Bei der Bildung von Vergleichsräumen hat der Ersteller einer KdU-Richtlinie zu beachten, dass auch der Gesunde und vollkommen Ungebundene Leistungsempfänger einen Anspruch darauf hat, dass sein bisheriges Wohnumfeld erhalten bleibt, wenn er auf staatliche EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Bei der Bildung von Vergleichsräumen hat der Ersteller einer KdU-Richtlinie zu beachten, dass auch der Gesunde und vollkommen Ungebundene Leistungsempfänger einen Anspruch darauf hat, dass sein bisheriges Wohnumfeld erhalten bleibt, wenn er auf staatliche EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Bei der Bildung von Vergleichsräumen hat der Ersteller einer KdU-Richtlinie zu beachten, dass auch der Gesunde und vollkommen Ungebundene Leistungsempfänger einen Anspruch darauf hat, dass sein bisheriges Wohnumfeld erhalten bleibt, wenn er auf staatliche

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Bei der Bildung von Vergleichsräumen hat der Ersteller einer KdU-Richtlinie zu beachten, dass auch der Gesunde und vollkommen Ungebundene Leistungsempfänger einen Anspruch darauf hat, dass sein bisheriges Wohnumfeld erhalten bleibt, wenn er auf staatliche Empty Bei der Bildung von Vergleichsräumen hat der Ersteller einer KdU-Richtlinie zu beachten, dass auch der Gesunde und vollkommen Ungebundene Leistungsempfänger einen Anspruch darauf hat, dass sein bisheriges Wohnumfeld erhalten bleibt, wenn er auf staatliche

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Aug 2017 - 9:50

Leistungen angewiesen ist. Der Vergleichsraum ist danach so zu bilden, dass in dem betreffenden Gebiet abstrakt jeglicher Umzug zumutbar ist. In Rahmen der konkreten Zumutbarkeit sind ausschließlich subjektive Gesichtspunkte - soziales Umfeld, Gesundheit etc. - zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern 10. Senat, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16
Leitsatz ( Juris )
2 . Im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes, dass auf einem häufigkeitsorientierten methodischen Ansatz basiert, ist eine sachgerechte Bestimmung der Mietobergrenze ausschließlich aufgrund von Neuvertragsmieten möglich. Eine reine Ergebniskontrolle anhand von Angebotsmieten, kann zumindest dann nicht genügen, wenn die Anzahl der erhobenen Angebotsmieten nur einen Bruchteil der in die Berechnungen eingeflossenen Anzahl der Bestandsmieten erreicht.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=698E867B95A6DE3EC9DF9B2E93EC6D60.jp16?showdoccase=1&doc.id=JURE170034732&st=ent
 
Rechtstipp: a. A. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Februar 2013 – L 7 AS 78/12 und Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 08. Juli 2015 – L 4 AS 718/14 - welche für Großkreise ihrer Zuständigkeitsbereiche die Festlegung eines das gesamte Kreisgebiet umfassenden Vergleichsraumes gebilligt haben.
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2234/
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