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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ein Antragsteller ist dann, wenn vom Jobcenter über seinen Antrag für einen bestimmten Zeitraum entschieden wird, darauf hinzuweisen, dass für den Folgezeitraum ein erneuter Antrag zu stellen ist (BSG, Urteil vom 18.01.2011 Az.: B 4 AS 29/10 R).
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.06.2014 - L 7 AS 392/14 B ER
Leitsätze:
Da dies nicht geschehen ist, muss der Antragsteller insoweit mittels des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 Az.: B 4 AS 29/13 R zur Möglichkeit, eine Antragstellung über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu fingieren) so gestellt werden, als hätte er den Antrag tatsächlich auch gestellt. Dieser fiktive Antrag ist offen und stellt eine Hauptsache dar, die grundsätzlich Eilrechtsschutz ermöglicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170825&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quell: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
Leitsätze:
Da dies nicht geschehen ist, muss der Antragsteller insoweit mittels des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 Az.: B 4 AS 29/13 R zur Möglichkeit, eine Antragstellung über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu fingieren) so gestellt werden, als hätte er den Antrag tatsächlich auch gestellt. Dieser fiktive Antrag ist offen und stellt eine Hauptsache dar, die grundsätzlich Eilrechtsschutz ermöglicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170825&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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