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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).

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 Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).  Empty Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).

Beitrag von Willi Schartema Mo 24 Okt 2016 - 11:50

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.08.2016 - L 11 AS 665/14
Leitsatz ( Juris )

2. Dieser Förderungsausschluss greift jedoch noch nicht, wenn ein Arbeitgeber lediglich versucht hat, das Beschäftigungsverhältnis eines anderen Arbeitnehmers zu beenden, die Kündigung im Ergebnis jedoch nicht wirksam geworden ist. Vielmehr setzt § 92 Abs 1 Nr 1 SGB III die tatsächliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines anderen Arbeitnehmers voraus.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0B650BD6E0FD1DD382BE2F086582F356.jp29?doc.id=JURE160015715&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
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