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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Förderung durch Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten (§ 92 Abs 1 Nr 1 SGB III).
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.08.2016 - L 11 AS 665/14
Leitsatz ( Juris )
2. Dieser Förderungsausschluss greift jedoch noch nicht, wenn ein Arbeitgeber lediglich versucht hat, das Beschäftigungsverhältnis eines anderen Arbeitnehmers zu beenden, die Kündigung im Ergebnis jedoch nicht wirksam geworden ist. Vielmehr setzt § 92 Abs 1 Nr 1 SGB III die tatsächliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines anderen Arbeitnehmers voraus.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0B650BD6E0FD1DD382BE2F086582F356.jp29?doc.id=JURE160015715&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Dieser Förderungsausschluss greift jedoch noch nicht, wenn ein Arbeitgeber lediglich versucht hat, das Beschäftigungsverhältnis eines anderen Arbeitnehmers zu beenden, die Kündigung im Ergebnis jedoch nicht wirksam geworden ist. Vielmehr setzt § 92 Abs 1 Nr 1 SGB III die tatsächliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines anderen Arbeitnehmers voraus.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0B650BD6E0FD1DD382BE2F086582F356.jp29?doc.id=JURE160015715&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
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