Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner

Nach unten

Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner Empty Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner

Beitrag von Willi Schartema Mi 19 Jul 2017 - 12:38

 Schwester gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2317 BGB

Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 23.02.2017 - L 4 AS 277/16

Hinweis Gericht


Abzusetzen waren nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II a.F. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Darunter können bei einer Erbschaft die Aufwendungen gefasst werden, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind, wie Kosten für die Ausstellung des Erbscheins oder Bestattungskosten (vgl. zu den Beerdigungskosten LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9.2.2015 – L 11 AS 1352/14 B ER). Ob generell alle Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – d.h. die vom Erblasser herrührenden Schulden und die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere solche aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen – als mit dem Erbe notwendig verbundene Kosten anzusehen sind (dagegen SG Chemnitz, Urteil vom 16.3.2016 – S 26 AS 1338/14) kann dahin gestellt bleiben. Denn jedenfalls können abgesetzt werden nur tatsächlich erfolgte Ausgaben.
Ansprüche gegen den Erben, die möglicherweise bestehen, aber nicht geltend gemacht werden, oder Forderungen, die vom Erben tatsächlich nicht beglichen werden, sind hingegen nicht zu berücksichtigen. Die Absetzungsmöglichkeiten nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II a.F. sollen sicherstellen, dass nur tatsächlich für den Lebensunterhalt vorhandene Mittel berücksichtigt werden (vgl. Söhngen in: jurisPK-SGB II, § 11b Rn. 16). Hingegen dienen sie nicht dazu, eine Berücksichtigung von Schulden zu ermöglichen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193855&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Grundsicherung nach dem SGB II - Selbständiger - Nachweis des Einkommens - Mitwirkungspflicht - Beibringen entsprechender Belege - Rückforderung u. Aufhebung der vorläufig bewilligten Leistungen - Leistungsentziehung wegen fehlender Mitwirkung - Nachweis
» Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund von eBay- Verkäufen. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.04.2018 - L 7 AS 2073/15
» Teilweise Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II war nicht zu beanstanden, denn eine Dividendenzahlung einer Wohnungsbaugenossenschaft ist anzurechenbares Einkommen.
» Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - Erbschaft - Verwertbarkeit - Dauertestamentsvollstreckung
»  Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ( hier verneinend ) - Verursachung der Arbeitslosigkeit durch eigene Kündigung - fehlende Erforderlichkeit angesichts des zu erwartenden Einkommens und des Einkommens des Ehegatten - Vermittlungsvorrang

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten