Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Frage, ob dem Kläger zur Anschaffung von Schuhen und Strümpfen aufgrund seiner Größe ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zusteht, verneinend hier.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Frage, ob dem Kläger zur Anschaffung von Schuhen und Strümpfen aufgrund seiner Größe ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zusteht, verneinend hier.
Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 21.2.207 - L 7 AS 1806/13
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im Ergebnis kann vom Kläger erwartet werden, dass er den konkreten Bedarf zum Kauf von Schuhen in seiner Größe durch Leistungen aus dem ihm gewährten Regelbedarf deckt, denn sein Bedarf war nicht unabweisbar i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB II.
2. In Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zum Sozialhilferecht kann darauf abgestellt werden, dass es sich um eine Abweichung von nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang handeln muss (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007 – B 8/9b SO 21/06 R). Wann diese "Geringfügigkeitsgrenze" überschritten ist, unterliegt einer Beurteilung im Einzelfall. Dauer und Häufigkeit des auftretenden Bedarfs werden dabei ebenso berücksichtigt werden müssen, wie die besonderen Umstände des Leistungsberechtigten ( hier auf einen monatlichen Betrag Mehrkosten in Höhe von 5,61 EUR bis 11,71 EUR ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199041&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2342/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im Ergebnis kann vom Kläger erwartet werden, dass er den konkreten Bedarf zum Kauf von Schuhen in seiner Größe durch Leistungen aus dem ihm gewährten Regelbedarf deckt, denn sein Bedarf war nicht unabweisbar i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB II.
2. In Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zum Sozialhilferecht kann darauf abgestellt werden, dass es sich um eine Abweichung von nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang handeln muss (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007 – B 8/9b SO 21/06 R). Wann diese "Geringfügigkeitsgrenze" überschritten ist, unterliegt einer Beurteilung im Einzelfall. Dauer und Häufigkeit des auftretenden Bedarfs werden dabei ebenso berücksichtigt werden müssen, wie die besonderen Umstände des Leistungsberechtigten ( hier auf einen monatlichen Betrag Mehrkosten in Höhe von 5,61 EUR bis 11,71 EUR ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199041&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2342/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob dem Kläger ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II wegen der von ihm durchgeführten Heimdialyse zusteht ( hier im Einzelfall ablehnend).
» Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner
» Bei einem dauerhaft voll erwerbsgeminderten Antragsteller kann ein individueller Mehrbedarf für die Anschaffung von Bekleidung und Schuhen in Übergröße nur dann über eine abweichende Bemessung des Regelbedarfs entsprechend § 42 Nr. 1 SGB XII in Verbindung
» Es besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Anschaffung von Kleidung und Schuhen in Übergrößen. SGB XII
» Zum Mehrbedarf für eine Wohnungserstausstattung und für Bekleidung nach längerer Haftzeit ( hier verneinend ).
» Zur Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer Erbschaft ( hier rechtmäßig ) - Absetzung v. Verbindlichkeiten ( hier verneinend wegen fehlendem Nachweis ) - keine Minderung des Einkommens um einen Pflichtteilsanspruch seiner
» Bei einem dauerhaft voll erwerbsgeminderten Antragsteller kann ein individueller Mehrbedarf für die Anschaffung von Bekleidung und Schuhen in Übergröße nur dann über eine abweichende Bemessung des Regelbedarfs entsprechend § 42 Nr. 1 SGB XII in Verbindung
» Es besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Anschaffung von Kleidung und Schuhen in Übergrößen. SGB XII
» Zum Mehrbedarf für eine Wohnungserstausstattung und für Bekleidung nach längerer Haftzeit ( hier verneinend ).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema