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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Keine Übernahme der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, denn die Hilfebedürftige hat im Fälligkeitsmonat nicht im Leistungsbezug gestanden. Zudem beziehe sich die Nachforderung auf eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 10.01.2017 - L 11 AS 862/16 B PKH
Leitsatz ( Redakteur )
1. Für eine Übernahme durch das Jobcenter ist erforderlich, dass - wenn es sich um ein bereits beendetes Mietverhältnis handelt - die Klägerin auch im Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung noch im Leistungsbezug nach dem SGB II steht und die Aufgabe der Wohnung in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit gegenüber dem Leistungsträger erfolgt ist und keine anderweitige Bedarfsdeckung eingetreten ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R).
2. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Für die nicht mehr bewohnte Wohnung kommen unterkunftssichernde Leistungen grundsätzlich nicht mehr in Betracht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190226
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Für eine Übernahme durch das Jobcenter ist erforderlich, dass - wenn es sich um ein bereits beendetes Mietverhältnis handelt - die Klägerin auch im Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung noch im Leistungsbezug nach dem SGB II steht und die Aufgabe der Wohnung in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit gegenüber dem Leistungsträger erfolgt ist und keine anderweitige Bedarfsdeckung eingetreten ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R).
2. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Für die nicht mehr bewohnte Wohnung kommen unterkunftssichernde Leistungen grundsätzlich nicht mehr in Betracht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190226
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
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