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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Bejahung eines Leistungsanspruchs eines kroatischen Antragstellers, der infolge einer nur sehr kurzen Beschäftigungszeit im Bundesgebiet und seiner Arbeitslosigkeit sein Aufenthaltsrecht aus § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FreizügG/EU verloren hat,  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 27 Jun 2017 - 11:48

gemäß § 41a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB II auf Bewilligung vorläufiger Hilfen.

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2017 (Az.: L 1 AS 854/17 ER-B):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel
1. Auch die Geltendmachung einer vorläufigen Anspruchs gegenüber dem Jobcenter bewirkt entsprechend § 21 Satz 1 SGB XII einen Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger.
Ob die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, stellt eine umstrittene Fragestellung dar, die höchstrichterlicher Klärung bedarf.

2. Ein Anspruch auf vorläufige Leistungen gemäß § 41a Abs. 7 Satz 1 SGB II ist gerade dann als begründet aufzufassen, wenn bei einem wirtschaftlich (und nicht medizinisch) indizierten Abbruch einer unabdingbar notwendigen Therapie mit einer erheblichen Verschlechterung des Krankheitsbildes, mit dem der Antragsteller gegenwärtig konfrontiert ist, gerechnet zu werden hat. Dies gilt gerade dann, wenn im Heimatstaat keine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet ist.
 Quelle:     https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192255
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
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