Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Bejahung eines Leistungsanspruchs eines kroatischen Antragstellers, der infolge einer nur sehr kurzen Beschäftigungszeit im Bundesgebiet und seiner Arbeitslosigkeit sein Aufenthaltsrecht aus § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FreizügG/EU verloren hat,
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Bejahung eines Leistungsanspruchs eines kroatischen Antragstellers, der infolge einer nur sehr kurzen Beschäftigungszeit im Bundesgebiet und seiner Arbeitslosigkeit sein Aufenthaltsrecht aus § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FreizügG/EU verloren hat,
gemäß § 41a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB II auf Bewilligung vorläufiger Hilfen.
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2017 (Az.: L 1 AS 854/17 ER-B):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
1. Auch die Geltendmachung einer vorläufigen Anspruchs gegenüber dem Jobcenter bewirkt entsprechend § 21 Satz 1 SGB XII einen Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger.
Ob die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, stellt eine umstrittene Fragestellung dar, die höchstrichterlicher Klärung bedarf.
2. Ein Anspruch auf vorläufige Leistungen gemäß § 41a Abs. 7 Satz 1 SGB II ist gerade dann als begründet aufzufassen, wenn bei einem wirtschaftlich (und nicht medizinisch) indizierten Abbruch einer unabdingbar notwendigen Therapie mit einer erheblichen Verschlechterung des Krankheitsbildes, mit dem der Antragsteller gegenwärtig konfrontiert ist, gerechnet zu werden hat. Dies gilt gerade dann, wenn im Heimatstaat keine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192255
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
Willi S
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2017 (Az.: L 1 AS 854/17 ER-B):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
1. Auch die Geltendmachung einer vorläufigen Anspruchs gegenüber dem Jobcenter bewirkt entsprechend § 21 Satz 1 SGB XII einen Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger.
Ob die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, stellt eine umstrittene Fragestellung dar, die höchstrichterlicher Klärung bedarf.
2. Ein Anspruch auf vorläufige Leistungen gemäß § 41a Abs. 7 Satz 1 SGB II ist gerade dann als begründet aufzufassen, wenn bei einem wirtschaftlich (und nicht medizinisch) indizierten Abbruch einer unabdingbar notwendigen Therapie mit einer erheblichen Verschlechterung des Krankheitsbildes, mit dem der Antragsteller gegenwärtig konfrontiert ist, gerechnet zu werden hat. Dies gilt gerade dann, wenn im Heimatstaat keine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192255
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
Willi S
Ähnliche Themen
» Um Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU zu sein, was bei einem nichtdeutschen Antragsteller zu einer Unanwendbarkeit der aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehenden Ausnahmenorm führt, hat diese Person während einer bestimmten Zeit
» Zur Gewährung von Leistungen nach §§ 19, 27, 27a SGB XII auf Grund einer Folgenabwägung, weil nach derzeitigem Sachstand ein Obsiegen des kroatischen Antragstellers gegenüber dem Beigeladenen in der Hauptsache offen und ein Anordnungsanspruch
» Die Ehefrau eines bei einer Universitätsklinik angestellten Arztes, der unter Wegfall des Anspruchs auf Entgelt von seiner Arbeitgeberin beurlaubt wurde und im Rahmen eines Stipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft an einer Universität in den USA
» Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.
» Für die Bejahung des Begriffs des Arbeitnehmers im Sinne von Art. 45 AEUV reicht der Nachweis des Abschlusses eines Arbeitsvertrags nicht aus. Es hat hier zudem erwiesen zu sein, dass die betr. nichtdeutsche Person tatsächlich fortgesetzt Leistungen nach
» Zur Gewährung von Leistungen nach §§ 19, 27, 27a SGB XII auf Grund einer Folgenabwägung, weil nach derzeitigem Sachstand ein Obsiegen des kroatischen Antragstellers gegenüber dem Beigeladenen in der Hauptsache offen und ein Anordnungsanspruch
» Die Ehefrau eines bei einer Universitätsklinik angestellten Arztes, der unter Wegfall des Anspruchs auf Entgelt von seiner Arbeitgeberin beurlaubt wurde und im Rahmen eines Stipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft an einer Universität in den USA
» Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.
» Für die Bejahung des Begriffs des Arbeitnehmers im Sinne von Art. 45 AEUV reicht der Nachweis des Abschlusses eines Arbeitsvertrags nicht aus. Es hat hier zudem erwiesen zu sein, dass die betr. nichtdeutsche Person tatsächlich fortgesetzt Leistungen nach
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema