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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Gewährung von Leistungen nach §§ 19, 27, 27a SGB XII auf Grund einer Folgenabwägung, weil nach derzeitigem Sachstand ein Obsiegen des kroatischen Antragstellers gegenüber dem Beigeladenen in der Hauptsache offen und ein Anordnungsanspruch
glaubhaft gemacht ist.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.08.2016 - L 19 AS 1437/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186829&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.08.2016 - L 19 AS 1437/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186829&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
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