Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Antrag auf einstweilige Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung eines Darlehens für eine Büroausstattung nach § 16c SGB II wird zurecht abgelehnt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Antrag auf einstweilige Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung eines Darlehens für eine Büroausstattung nach § 16c SGB II wird zurecht abgelehnt.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.01.2017 - L 7 AS 2409/16 B ER rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei einer vom Gesetz angeordneten Ermessensentscheidung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes können Leistungen zuerkannt werden, sofern eine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten ist. Gleiches gilt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (in diesem Sinne LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11. Oktober 2010 - L 19 AS 1626/10 B ER). Jedoch liegen hier weder die Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null vor, noch spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese zu Gunsten des Antragstellers ausgeht.
2. Ob im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts generell denkbar ist, lässt der Senat offen. Denn ungeachtet dessen, ob überhaupt ein Ermessensfehler in Rede steht, sieht der Senat hier mit Blick darauf, dass einerseits keine existenzsichernden Leistungen in Rede stehen, deren Ablehnung andererseits ermessensfehlerfrei gut begründbar erscheint, von einer entsprechenden Verpflichtung des Antragsgegners ab (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 24.02.2015 - L 25 AS 443/15 B ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei einer vom Gesetz angeordneten Ermessensentscheidung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes können Leistungen zuerkannt werden, sofern eine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten ist. Gleiches gilt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (in diesem Sinne LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11. Oktober 2010 - L 19 AS 1626/10 B ER). Jedoch liegen hier weder die Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null vor, noch spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese zu Gunsten des Antragstellers ausgeht.
2. Ob im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts generell denkbar ist, lässt der Senat offen. Denn ungeachtet dessen, ob überhaupt ein Ermessensfehler in Rede steht, sieht der Senat hier mit Blick darauf, dass einerseits keine existenzsichernden Leistungen in Rede stehen, deren Ablehnung andererseits ermessensfehlerfrei gut begründbar erscheint, von einer entsprechenden Verpflichtung des Antragsgegners ab (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 24.02.2015 - L 25 AS 443/15 B ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur vorläufigen Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung eines Darlehens für die Reparatur und die TÜV-Hauptuntersuchung eines von ihm genutzten Kraftfahrzeugs sowie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
» Versehentliche Auszahlung von Lehrgangskosten an den Hilfeempfänger, anstatt an den Bildungsträger. Aufhebung eines Erstattungsbescheides nach § 44 SGB X, mit dem eine fehlgeleitete Zahlung vom Hilfeempfänger zurückgefordert wird.
» Der einstweilige Rechtsschutz richtet sich nach § 86b Abs. 1 SGG, wenn eine bestandskräftige vorläufige Bewilligungsentscheidung gem. §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 328 Abs. 3 SGB III durch eine endgültige Entscheidung ersetzt wird.
» Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB II
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?
» Versehentliche Auszahlung von Lehrgangskosten an den Hilfeempfänger, anstatt an den Bildungsträger. Aufhebung eines Erstattungsbescheides nach § 44 SGB X, mit dem eine fehlgeleitete Zahlung vom Hilfeempfänger zurückgefordert wird.
» Der einstweilige Rechtsschutz richtet sich nach § 86b Abs. 1 SGG, wenn eine bestandskräftige vorläufige Bewilligungsentscheidung gem. §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 328 Abs. 3 SGB III durch eine endgültige Entscheidung ersetzt wird.
» Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB II
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema