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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Bejahung einer Bedarfsgemeinschaft- eheähnliche Gemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Zur Bejahung einer Bedarfsgemeinschaft- eheähnliche Gemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 März 2017 - 17:30

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 27.02.2017 - L 7 AS 1281/16 B ER - rechtskräftig


Leitsatz ( Redakteur )

1. Unter ‚Zusammenleben‘ in einer Wohnung ist mehr als nur ein bloßes ‚Zusammenwohnen‘, wie es bei Wohngemeinschaften der Regelfall ist, zu verstehen.

2. Charakteristisches Merkmal des Wirtschaftens aus einem Topf ist, dass generell oder jedenfalls bei finanziellen Engpässen der weniger Belastbare weniger einzahlt (Hessisches LSG, Beschluss vom 21.06.2013 – L 9 AS 103/13 B ER ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191104&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
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