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Zur Bejahung einer Bedarfsgemeinschaft - zur Frage, wann ein dauerndes Getrenntleben gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II vorliegt
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.01.2017 - L 7 AS 1438/14
Leitsatz ( Redakteur )
1. Wenn die Ehe über eine Zeit des Getrenntlebens von drei Jahren hinaus in der gemeinsamen Ehewohnung fortgesetzt wird, ohne dass ein Partner von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Scheidung durchzusetzen, mangelt es regelmäßig an einem nach außen erkennbaren Trennungswillen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 – L 5 B 1025/06 AS ER und L 5 B 1026/06 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 – L 15 AS 139/09 ).
2. Hier überwiegen die gegen ein dauerndes Getrenntleben sprechenden Tatsachen deutlich: So war die Trennung der häuslichen Gemeinschaft nicht vollständig vollzogen. Die gemeinsame Ehewohnung war nicht aufgegeben, die Ehepartner trugen die Kosten der Ehewohnung gemeinsam, ungeachtet der Zahlung der Kfz-Haftpflichtversicherung durch den Zeugen durfte die Klägerin das Auto ihres Ehemanns nutzen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190841&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Wenn die Ehe über eine Zeit des Getrenntlebens von drei Jahren hinaus in der gemeinsamen Ehewohnung fortgesetzt wird, ohne dass ein Partner von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Scheidung durchzusetzen, mangelt es regelmäßig an einem nach außen erkennbaren Trennungswillen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 – L 5 B 1025/06 AS ER und L 5 B 1026/06 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 – L 15 AS 139/09 ).
2. Hier überwiegen die gegen ein dauerndes Getrenntleben sprechenden Tatsachen deutlich: So war die Trennung der häuslichen Gemeinschaft nicht vollständig vollzogen. Die gemeinsame Ehewohnung war nicht aufgegeben, die Ehepartner trugen die Kosten der Ehewohnung gemeinsam, ungeachtet der Zahlung der Kfz-Haftpflichtversicherung durch den Zeugen durfte die Klägerin das Auto ihres Ehemanns nutzen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190841&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
Willi S
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