Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Zulässigkeit der von den Landesverbänden der Pflegekassen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist verfügten Kündigung des mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abgeschlossenen Versorgungsvertrags entsprechend § 74 Abs. 2 SGB XI im Fall eines von den
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Zulässigkeit der von den Landesverbänden der Pflegekassen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist verfügten Kündigung des mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abgeschlossenen Versorgungsvertrags entsprechend § 74 Abs. 2 SGB XI im Fall eines von den
verantwortlichen Dienstleistern nach strafrichterlicher Feststellung begangenen schweren gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs in 918 Fällen und eines infolge dessen schwerpflegebedürftigen Personen und ihren Pflegekassen zugefügten wirtschaftlichen Schadens in einer Höhe von mindestens EUR 600.000,-.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Januar 2017 (Az.: L 15 P 47/16 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben eines Leistungserbringers stellt ein wesentliches Fundament des Abrechnungssystems für die Pflegeleistungen dar. Unkorrekte, über einen längeren Zeitraum ausgefertigte Abrechnungen erschüttern dieses Vertrauensverhältnis schwer und rechtfertigen bereits deshalb die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrags.
Die außerordentlich verfügte Vertragsbeendigung verkörpert hier auch ein geeignetes Mittel, denn nur hierdurch wird verhindert, dass die Pflegeeinrichtung weitere Leistungen erbringen kann, und die Gefahr beseitigt, dass erneut fehlerhaft abgerechnet und ein Vermögensschaden verursacht wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
Willi S
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Januar 2017 (Az.: L 15 P 47/16 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben eines Leistungserbringers stellt ein wesentliches Fundament des Abrechnungssystems für die Pflegeleistungen dar. Unkorrekte, über einen längeren Zeitraum ausgefertigte Abrechnungen erschüttern dieses Vertrauensverhältnis schwer und rechtfertigen bereits deshalb die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrags.
Die außerordentlich verfügte Vertragsbeendigung verkörpert hier auch ein geeignetes Mittel, denn nur hierdurch wird verhindert, dass die Pflegeeinrichtung weitere Leistungen erbringen kann, und die Gefahr beseitigt, dass erneut fehlerhaft abgerechnet und ein Vermögensschaden verursacht wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
Willi S
Ähnliche Themen
» Auch wenn für den Fall der amtlicherseits geltend gemachten Unzuverlässigkeit eines (noch) zugelassenen Pflegedienstes das Verfahren der Beendigung der Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII i. V. m. dem Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI gesondert geregelt
» Für die Beurteilung, ob ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung i.S.v. § 143a Abs. 1 S. 3 SGB III vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung bzw. den Zeitpunkt des Abschlusses der Beendigungsvereinbarung an. Dieser Zeitpunkt ist auch für die
» Grundsicherung nach dem SGB II - Kosten der Unterkunft - nicht erforderlicher Umzug - Deckelung der Unterkunftskosten ( § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ) - planwidrige Regelungslücke bejaht für den Fall der Kostensteigerung durch Kündigung und Wiederanmietung
» Auch wenn bei einem EU-Ausländer das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 2 / Abs. 1 FreizügG/EU nach personenbedingter Kündigung, Arbeitsunfähigkeit und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit erloschen ist, kann die
» Bei einem entsprechend speziell ausgebildeten Blindenführhund handelt es sich im Fall einer erblindeten und mobilitätseingeschränkten Antragstellerin um keinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, sondern um ein notwendiges Hilfsmittel im Sinne des
» Für die Beurteilung, ob ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung i.S.v. § 143a Abs. 1 S. 3 SGB III vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung bzw. den Zeitpunkt des Abschlusses der Beendigungsvereinbarung an. Dieser Zeitpunkt ist auch für die
» Grundsicherung nach dem SGB II - Kosten der Unterkunft - nicht erforderlicher Umzug - Deckelung der Unterkunftskosten ( § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ) - planwidrige Regelungslücke bejaht für den Fall der Kostensteigerung durch Kündigung und Wiederanmietung
» Auch wenn bei einem EU-Ausländer das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 2 / Abs. 1 FreizügG/EU nach personenbedingter Kündigung, Arbeitsunfähigkeit und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit erloschen ist, kann die
» Bei einem entsprechend speziell ausgebildeten Blindenführhund handelt es sich im Fall einer erblindeten und mobilitätseingeschränkten Antragstellerin um keinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, sondern um ein notwendiges Hilfsmittel im Sinne des
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema