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Grundsicherung nach dem SGB II - Kosten der Unterkunft - nicht erforderlicher Umzug - Deckelung der Unterkunftskosten ( § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ) - planwidrige Regelungslücke bejaht für den Fall der Kostensteigerung durch Kündigung und Wiederanmietung
der bisherigen Wohnung
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.08.2015 - L 5 AS 3259/12
Leitsatz ( Redakteur )
1. Hilfebedürftige, die einen Umzug ohne Zusicherung der Behörde durch die Kündigung ihres Mietvertrages eingeleitet, aber letztlich nicht durchgeführt haben, müssen sich an demselben Maßstab messen lassen, dem ein Hilfesuchender unterliegt, der einen Umzug ohne Zusicherung der Behörde vorgenommen hat.
2. Ein Umzug bei einer von einer alleinstehenden Erwachsenen und ihrem Kleinkind bewohnten Unterkunft, die eine Trennung in Schlaf- und Wohnbereich ermöglicht, ist allein im Hinblick auf die Größe der Wohnung nicht erforderlich ( (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181180&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.08.2015 - L 5 AS 3259/12
Leitsatz ( Redakteur )
1. Hilfebedürftige, die einen Umzug ohne Zusicherung der Behörde durch die Kündigung ihres Mietvertrages eingeleitet, aber letztlich nicht durchgeführt haben, müssen sich an demselben Maßstab messen lassen, dem ein Hilfesuchender unterliegt, der einen Umzug ohne Zusicherung der Behörde vorgenommen hat.
2. Ein Umzug bei einer von einer alleinstehenden Erwachsenen und ihrem Kleinkind bewohnten Unterkunft, die eine Trennung in Schlaf- und Wohnbereich ermöglicht, ist allein im Hinblick auf die Größe der Wohnung nicht erforderlich ( (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181180&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/
Willi S
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