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Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER - rechtskräftig
Der Bezug von Elterngeld hat keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmereigenschaft.
Leitsatz ( Redakteur )
Bulgarische Antragstellerin hat keinen Anspruch auf SGB II- Leistungen, denn der Arbeitnehmerstatus der Antragstellerin blieb nicht deswegen erhalten, weil diese im Anschluss an die Zeit des Mutterschutzes Elterngeld bezog bzw. noch bezieht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190318&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
Willi S
Der Bezug von Elterngeld hat keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmereigenschaft.
Leitsatz ( Redakteur )
Bulgarische Antragstellerin hat keinen Anspruch auf SGB II- Leistungen, denn der Arbeitnehmerstatus der Antragstellerin blieb nicht deswegen erhalten, weil diese im Anschluss an die Zeit des Mutterschutzes Elterngeld bezog bzw. noch bezieht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190318&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
Willi S
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