Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Elterngeld stellt kein nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II privilegiertes Einkommen dar. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf diese Sozialleistung keinen konkreten Verwendungszweck vorgegeben.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Elterngeld stellt kein nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II privilegiertes Einkommen dar. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf diese Sozialleistung keinen konkreten Verwendungszweck vorgegeben.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2017 (Az.: L 32 AS 416/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf diese Sozialleistung keinen konkreten Verwendungszweck vorgegeben.
3. Die sachlichen Gründe, die die Legislative mit der Anknüpfung des Elterngeldes an die Höhe des bisherigen Erwerbseinkommens verbunden hat, rechtfertigen auch eine unterschiedliche Behandlung bei8m Erhalt existenzsichernder Leistungen.
4. Mit der Anknüpfung an ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes für eine unterschiedliche Behandlung innerhalb der Gruppe der nach dem SGB II berechtigten Personen im Sinne einer Privilegierung trotz des Nachranggrundsatzes verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes Differenzierungsziel.
5. Wohngeld ist nicht als ein Einkommen der Kinder, für die Leistungen nach dem WoGG bewilligt wurden, nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen. Personen, die nicht Mieter der betr. Wohnung sind, kommen nicht als Anspruchsinhaber für einen Anspruch auf Wohngeld in Betracht. Eine dem gemäß § 6a BKGG gewährten Kinderzuschlag oder dem Kindergeld vergleichbare Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB II, wonach einer anderen Person (nämlich dem jeweiligen Kind) als dem Anspruchsberechtigten (dem jeweiligen Elternteil) der Kinderzuschlag bzw. das Kindergeld als Einkommen zugerechnet wird, besteht im Wohngeldrecht nicht.
6. Das einer von Wohngeld ausgeschlossenen, aber als Mieter wohngeldberechtigten Person (hier: der Mutter) bewilligte Wohngeld ist bei einer Gewährung von Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen (§ 40 WoGG).
Rechtstipp: aA.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31.08.2017 - L 20 AS 1182/15 - Berufung anhängig beim BSG unter dem Az. : B 14 AS 37/17 R - Berücksichtigung von sog "Kinderwohngeld" - Wohngeld als vorrangige Leistung ggü Leistungen nach dem SGB 2 - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Anrechnung von Kindergeld beim Einkommen des Kindergeldberechtigten
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf diese Sozialleistung keinen konkreten Verwendungszweck vorgegeben.
3. Die sachlichen Gründe, die die Legislative mit der Anknüpfung des Elterngeldes an die Höhe des bisherigen Erwerbseinkommens verbunden hat, rechtfertigen auch eine unterschiedliche Behandlung bei8m Erhalt existenzsichernder Leistungen.
4. Mit der Anknüpfung an ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes für eine unterschiedliche Behandlung innerhalb der Gruppe der nach dem SGB II berechtigten Personen im Sinne einer Privilegierung trotz des Nachranggrundsatzes verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes Differenzierungsziel.
5. Wohngeld ist nicht als ein Einkommen der Kinder, für die Leistungen nach dem WoGG bewilligt wurden, nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen. Personen, die nicht Mieter der betr. Wohnung sind, kommen nicht als Anspruchsinhaber für einen Anspruch auf Wohngeld in Betracht. Eine dem gemäß § 6a BKGG gewährten Kinderzuschlag oder dem Kindergeld vergleichbare Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB II, wonach einer anderen Person (nämlich dem jeweiligen Kind) als dem Anspruchsberechtigten (dem jeweiligen Elternteil) der Kinderzuschlag bzw. das Kindergeld als Einkommen zugerechnet wird, besteht im Wohngeldrecht nicht.
6. Das einer von Wohngeld ausgeschlossenen, aber als Mieter wohngeldberechtigten Person (hier: der Mutter) bewilligte Wohngeld ist bei einer Gewährung von Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen (§ 40 WoGG).
Rechtstipp: aA.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31.08.2017 - L 20 AS 1182/15 - Berufung anhängig beim BSG unter dem Az. : B 14 AS 37/17 R - Berücksichtigung von sog "Kinderwohngeld" - Wohngeld als vorrangige Leistung ggü Leistungen nach dem SGB 2 - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Anrechnung von Kindergeld beim Einkommen des Kindergeldberechtigten
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der sich in Vorgaben für den Betreffenden ohne konkreten Bezug zum Ziel der Eingliederung in Arbeit erschöpft, ist rechtswidrig.
» LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV" ?
» Das einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Bedürftigen gewährte Ausbildungsgeld stellt ein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar.
» Geldzuwendungen der Eltern kein zu berücksichtigendes Einkommen, denn nur der "wertmäßige Zuwachs" stellt Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II dar. BSG, Urteil vom 20.11.2011, -B 4 AS 46/11 R -
» Eingliederungsvereinbarung ersetzt auch Verwaltungsakt - Anforderungen an konkreten Bezug auf Vermittlungsrelevante Umstände und auf Verpflichtungen des Leistungsberechtigten - gesundheitsbedingt eingeschränkte Vermittelbarkeit
» LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV" ?
» Das einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Bedürftigen gewährte Ausbildungsgeld stellt ein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar.
» Geldzuwendungen der Eltern kein zu berücksichtigendes Einkommen, denn nur der "wertmäßige Zuwachs" stellt Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II dar. BSG, Urteil vom 20.11.2011, -B 4 AS 46/11 R -
» Eingliederungsvereinbarung ersetzt auch Verwaltungsakt - Anforderungen an konkreten Bezug auf Vermittlungsrelevante Umstände und auf Verpflichtungen des Leistungsberechtigten - gesundheitsbedingt eingeschränkte Vermittelbarkeit
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema