Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zu der Frage der Heranziehung eines Einkommensüberhangs über den Bedarfsmonat hinaus bei Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 09.05.2018 - L 4 SO 244/16 - Berufung anhängig BSG - B 8 SO 10/18 R
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zu der Frage der Heranziehung eines Einkommensüberhangs über den Bedarfsmonat hinaus bei Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 09.05.2018 - L 4 SO 244/16 - Berufung anhängig BSG - B 8 SO 10/18 R
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Da es sich um einen lediglich einmaligen Bedarf handelt, ist die Übernahme der gesamten Kosten der Bestattung durch den bestattungsverpflichteten Kläger als zumutbar zu erachten. Dies gilt jedenfalls, wenn – wie hier – die Bestattungskosten insgesamt in einem Zeitraum von lediglich vier Monaten durch einzusetzendes Einkommen gedeckt werden können (vgl. zur Heranziehung des Einkommensüberhangs von vier Monaten i. E. ähnlich: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 – L 9 SO 19/09 ).
2. Neben einem Sarggesteck unterfällt auch ein Kranz (vgl. hierzu Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Auflage 2015, § 74 Rn. 13) noch den Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen (BSG, Urteil vom 25. August 2011 – B 8 SO 20/10 R). Unangemessen sind aber die Kosten für vier Handsträuße in Höhe von je 3,50 Euro, denn zum einen entspricht die Verwendung von Handsträußen nicht mehr den Gegebenheiten an eine einfache Bestattung und zum anderen wären allenfalls Kosten für zwei Handsträuße, nämlich für den Kläger und seine Ehefrau erforderlich.
3. Die in Literatur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärte Frage kann offen bleiben, ob die Bedürftigkeitsprüfung allein auf die zur Bestattung verpflichteten Personen zu beziehen ist oder ob die Regelungen über die Einstandsgemeinschaft auch in den Fällen des § 74 SGB XII uneingeschränkt gelten (für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedenfalls des vom Bestattungspflichtigen nicht getrennt lebenden Ehegatten: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9. März 2011 – L 9 SO 19/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2013 – L 8 SO 365/10; LSGt Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2016 – L 7 SO 262/15; Berlit: in LPK-SGB XII, 11. Auflage 2018, § 74 Rn. 13; a. A. Greiser/Eicher in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 74 SGB XII, Rn. 68; Schlette in: Hauck/Noftz, SGB, 05/13, § 74 SGB XII, Rn. 12) mit der Folge der Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehefrau des Klägers, weil § 19 Abs. 3 SGB XII für alle besonderen Leistungen des SGB XII uneingeschränkt Anwendung finde.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202656
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2422/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Da es sich um einen lediglich einmaligen Bedarf handelt, ist die Übernahme der gesamten Kosten der Bestattung durch den bestattungsverpflichteten Kläger als zumutbar zu erachten. Dies gilt jedenfalls, wenn – wie hier – die Bestattungskosten insgesamt in einem Zeitraum von lediglich vier Monaten durch einzusetzendes Einkommen gedeckt werden können (vgl. zur Heranziehung des Einkommensüberhangs von vier Monaten i. E. ähnlich: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 – L 9 SO 19/09 ).
2. Neben einem Sarggesteck unterfällt auch ein Kranz (vgl. hierzu Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Auflage 2015, § 74 Rn. 13) noch den Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen (BSG, Urteil vom 25. August 2011 – B 8 SO 20/10 R). Unangemessen sind aber die Kosten für vier Handsträuße in Höhe von je 3,50 Euro, denn zum einen entspricht die Verwendung von Handsträußen nicht mehr den Gegebenheiten an eine einfache Bestattung und zum anderen wären allenfalls Kosten für zwei Handsträuße, nämlich für den Kläger und seine Ehefrau erforderlich.
3. Die in Literatur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärte Frage kann offen bleiben, ob die Bedürftigkeitsprüfung allein auf die zur Bestattung verpflichteten Personen zu beziehen ist oder ob die Regelungen über die Einstandsgemeinschaft auch in den Fällen des § 74 SGB XII uneingeschränkt gelten (für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedenfalls des vom Bestattungspflichtigen nicht getrennt lebenden Ehegatten: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9. März 2011 – L 9 SO 19/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2013 – L 8 SO 365/10; LSGt Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2016 – L 7 SO 262/15; Berlit: in LPK-SGB XII, 11. Auflage 2018, § 74 Rn. 13; a. A. Greiser/Eicher in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 74 SGB XII, Rn. 68; Schlette in: Hauck/Noftz, SGB, 05/13, § 74 SGB XII, Rn. 12) mit der Folge der Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehefrau des Klägers, weil § 19 Abs. 3 SGB XII für alle besonderen Leistungen des SGB XII uneingeschränkt Anwendung finde.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202656
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2422/
Willi S
Ähnliche Themen
» Welche Gründe rechtfertigen ausnahmsweise die weitere Übernahme der unangemessenen KdU durch den Grundsicherungsträger nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II über den 6 Monatszeitraum hinaus
» Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
» Begehrt der Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Übernahme unangemessener Unterkunftskosten über den Sechsmonatseitraum hinaus, so liegt es an ihm, die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen darzulegen.
» Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als
» Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Ansparungen aus Entschädigungsleistungen nach dem OEG - Härte SGB XII Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 26.04.2018, L 8 SO 371/14, anhängig BSG, Az: B 8 SO 12/18 R
» Kein Aufenthaltsrecht aus der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft wegen Elternzeit - (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld
» Begehrt der Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Übernahme unangemessener Unterkunftskosten über den Sechsmonatseitraum hinaus, so liegt es an ihm, die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen darzulegen.
» Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als
» Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Ansparungen aus Entschädigungsleistungen nach dem OEG - Härte SGB XII Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 26.04.2018, L 8 SO 371/14, anhängig BSG, Az: B 8 SO 12/18 R
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema