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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Jan 2017 - 17:09

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.06.2016 - L 11 SF 6/16 AB (AS), L 11 SF 7/16 AB (AS), L 11 SF 8/16 AB (AS), L 11 SF 11/16 AB (AS), L 11 SF 12/16 AB (AS), L 11 SF 16/16 AB (AS), L 11 SF 17/16 AB (AS)

Leitsatz ( Juris )
1. Fehlerhafte Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters begründen nur dann eine Besorgnis der Befangenheit, wenn sich hierin eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert.
2. Die Übersendung von Akten bzw. die Gestattung der Mitnahme von Akten steht auch bei Rechtsanwälten im Ermessen des Gerichts. Ein gebundener Anspruch auf Versendung der Akten an einen anderen Ort (hier: Kanzlei des Prozessbevollmächtigten) existiert nicht.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160017156&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint  
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
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