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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich

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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Okt 2015 - 9:27

LSG BB, Urteil v. 25.08.2015 - L 37 SF 29/14 EK AS




Leitsatz ( Juris )
1. Zur Frage, wer Verfahrensbeteiligter des Ausgangsverfahrens i. S. v. § 198 Abs. 1 Satz 1 , § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG ist

2. Abweichung von der regelmäßig als angemessen anzusehenden Vorbereitungs- und Bedenkzeit von 12 Monaten (BSG, Urteile vom 03.0.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - B 10 ÜG 2/14 R).


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180107&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1900/


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