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Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich -
LSG BB, Urteil v. 25.08.2015 - L 37 SF 29/14 EK AS
Leitsatz ( Autor )
Wegen überlanger Verfahrensdauer ( 29 Monate ) wird dem Antragsteller hier eine Entschädigung i. H. v. 2900 Euro gewährt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Wegen überlanger Verfahrensdauer ( 29 Monate ) wird dem Antragsteller hier eine Entschädigung i. H. v. 2900 Euro gewährt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
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