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Sanktion rechtswidrig, denn ehemaliger Sicherungsverwahrter muss Lücke im Lebenslauf nicht offenlegen.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - L 32 AS 2523//16 B ER
Siehe dazu Beitrag vom RA Rechtsanwalt Jan Bergmann P I P E R - Rechtsanwälte, Berlin
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-ehemaliger-sicherungsverwahrter-muss-luecke-im-lebenslauf-nicht-offenlegen_095287.html
Rechtstipp: SG Leipzig, Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER - Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen. Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12 ER).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
Siehe dazu Beitrag vom RA Rechtsanwalt Jan Bergmann P I P E R - Rechtsanwälte, Berlin
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-ehemaliger-sicherungsverwahrter-muss-luecke-im-lebenslauf-nicht-offenlegen_095287.html
Rechtstipp: SG Leipzig, Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER - Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen. Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12 ER).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
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