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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zusicherung künftigen Verhaltens eines Sozialhilfeträgers, Basistarif, Klageänderung, Sicherstellungsauftrag, Kassenärztliche Vereinigung SGB XII

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Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Dez 2016 - 9:47

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 21.10.2016 - L 8 SO 246/15
Leitsatz ( Juris )

1. Zur Versorgungssituation bei im Basistarif Versicherten. (amtlicher Leitsatz)
2. Die Erstattung des Basistarifes deckt den Bedarf in der Sozialhilfe. (amtlicher Leitsatz)
3. Zur Vereinbarkeit einer Versicherung im Basistarif mit Grundrechten. (amtlicher Leitsatz)
4. Zu den Voraussetzungen einer Klageänderung. (amtlicher Leitsatz)
5. Weiterführung des Urteils des Bayer. LSG vom 19. Juli 2011, L 8 SO 26/11. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189148&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2114/
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