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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Antrag auf Zusicherung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 4 SGB II kann auch einen Antrag auf Zusicherung bezüglich einer Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SBG II umfassen.
Der Antrag auf Zusicherung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 4 SGB II kann auch einen Antrag auf Zusicherung bezüglich einer Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SBG II umfassen.
2. Nach erfolgtem Umzug in die neue Wohnung ist die zuvor erhobene Klage zwecks Erteilung der Zusicherung in eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Gewährung der Mietkaution des Darlehens umzustellen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170033797&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
Willi S
2. Nach erfolgtem Umzug in die neue Wohnung ist die zuvor erhobene Klage zwecks Erteilung der Zusicherung in eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Gewährung der Mietkaution des Darlehens umzustellen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170033797&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
Willi S
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» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
» Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden - Der Antrag kann daher auch mündlich, fernmündlich und auch per E-Mail gestellt werden, eine eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB)
» Lediglich das tatsächliche Bestehen einer temporären Bedarfsgemeinschaft kann einen höheren Anspruch bezüglich der Kosten der Wohnung auslösen ( hier verneinend ).
» Studierende, die eine im Eigentum ihrer Eltern stehende Wohnung bewohnen, haben im Gegensatz zu denen, die im Haushalt ihrer Eltern wohnen, keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung nach
» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
» Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden - Der Antrag kann daher auch mündlich, fernmündlich und auch per E-Mail gestellt werden, eine eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB)
» Lediglich das tatsächliche Bestehen einer temporären Bedarfsgemeinschaft kann einen höheren Anspruch bezüglich der Kosten der Wohnung auslösen ( hier verneinend ).
» Studierende, die eine im Eigentum ihrer Eltern stehende Wohnung bewohnen, haben im Gegensatz zu denen, die im Haushalt ihrer Eltern wohnen, keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung nach
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Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
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