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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Kinderzuschlag - Aufhebung der Bewilligung wegen im Zeitpunkt der Leistungsbewilligung nicht vorhersehbaren Einkommens
Anwendbarkeit des § 48 SGB 10 - Divergenz - Bindung des Beschwerdegerichts an die Hilfsbegründung, dass die Voraussetzungen der obergerichtlichen Rechtsprechung erfüllt seien
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.08.2016 - L 7 BK 15/15 NZB
Leitsätze ( Juris )
1. Eine zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung nicht voraussehbare zusätzliche Jahresgratifikation stellt kein schwankendes Einkommen dar, deren Berücksichtigung nur im Rahmen des § 45 SGB X möglich wäre, weil nur mit vorläufigem und nicht mit endgültigem Bescheid zu bewilligen gewesen wäre.
2. Weicht ein Sozialgericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab, erklärt aber gleichzeitig mit einer salvatorischen Erwägung, dass die Voraussetzungen der nicht berücksichtigten Rechtsprechung auch erfüllt seien, ist das Beschwerdegericht an diese Hilfsbegründung gebunden, selbst wenn sie offensichtlich falsch ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187664&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2114/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.08.2016 - L 7 BK 15/15 NZB
Leitsätze ( Juris )
1. Eine zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung nicht voraussehbare zusätzliche Jahresgratifikation stellt kein schwankendes Einkommen dar, deren Berücksichtigung nur im Rahmen des § 45 SGB X möglich wäre, weil nur mit vorläufigem und nicht mit endgültigem Bescheid zu bewilligen gewesen wäre.
2. Weicht ein Sozialgericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab, erklärt aber gleichzeitig mit einer salvatorischen Erwägung, dass die Voraussetzungen der nicht berücksichtigten Rechtsprechung auch erfüllt seien, ist das Beschwerdegericht an diese Hilfsbegründung gebunden, selbst wenn sie offensichtlich falsch ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187664&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2114/
Willi S
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