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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Jul 2016 - 9:26

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.06.2016 - L 31 AS 802/16 NZB - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )

Die Einschätzung des erkennenden Gerichts, dass die Mietspiegel 2011 und 2013 nicht zur Grundlage eines schlüssigen Konzepts i.S. der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gemacht werden können, wirft keine Rechtsfrage auf, denn es geht dabei nur um die Klärung von Tatsachenfragen mit verallgemeinerungsfähigem Inhalt.

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186413&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/


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