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Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Bewilligung von Leistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine hat. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.12.2016 - L 7 AS 2048/15 NZB - rechtskräftig
Ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung einer Waschmaschine besteht auch, wenn es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Vom BSG ist bereits entschieden worden, dass eine Waschmaschine zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten zählt (BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R). Eine Unterscheidung nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen wird dabei vom BSG nicht vorgenommen. Somit kann eine Waschmaschine grundsätzlich Bedarf für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte iSd § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II sein.
2. Die vom Beklagten angeführtem hiervon abweichende Entscheidung des SG Freiburg vom 26.04.2006 - S 12 AS 393/06 ist aufgrund dieser Rechtsprechung des BSG überholt und begründet eine grundsätzliche Bedeutung nicht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189961&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2134/
Willi S
Ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung einer Waschmaschine besteht auch, wenn es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Vom BSG ist bereits entschieden worden, dass eine Waschmaschine zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten zählt (BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R). Eine Unterscheidung nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen wird dabei vom BSG nicht vorgenommen. Somit kann eine Waschmaschine grundsätzlich Bedarf für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte iSd § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II sein.
2. Die vom Beklagten angeführtem hiervon abweichende Entscheidung des SG Freiburg vom 26.04.2006 - S 12 AS 393/06 ist aufgrund dieser Rechtsprechung des BSG überholt und begründet eine grundsätzliche Bedeutung nicht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189961&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2134/
Willi S
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