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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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3. Urteil des SG Iserlohn: Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich

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Beitrag von Willi Schartema So 27 Nov 2016 - 20:40

Hier möchte ich auf ein spannendes Urteil des SG Iserlohn v. 27.09.2016 - S 7 AS 2145/13 hinweisen, dort hat das SG Iserlohn das beklagte JC dazu verurteilt, Teilhabekosten in Höhe von 30 € zu bewilligen, der Urteilstenor ist relativ einfach: mit 10 EUR monatlich könne der Sinn und Zweck des Gesetzes, vorliegend Musikunterricht nicht erfüllt werden, daher müsse im Wege der theologischen Auslegung  die konkret benötigten 30 EUR gewährt werden. Das ist aus meiner Sicht eine mutige und beispielhafte Entscheidung, die ich daher der interessierten Fachöffentlichkeit nicht vorenthalten möchte, diese gibt es hier zum Nachlesen: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Detmold-27.09.2016---S-7-AS-214513.pdf
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2106/
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