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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Nov 2016 - 8:51

Kosten der Unterkunft bei SGB II, ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker

Es kann nur angeraten werden, dass ähnlich Betroffene eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihren Fall überprüfen zu lassen.
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kosten-der-unterkunft-bei-sgb-ii_092459.html
 
Hinweis: S. a. : Iserlohnerin klagt gegen Hartz IV-Mietspiegel : http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/klage-hartz-mietspiegel-iserlohn-100.html 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
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