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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016).Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein

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Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016).Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein  Empty Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016).Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein

Beitrag von Willi Schartema Do 8 März 2018 - 12:50

Sicherheitszuschlag von 10 % aufzuschlagen ist (BSG, Urteil vom 10.09.2013 – B 4 AS 4/13 R).
Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16

Orientierungssatz ( Redakteur )

Leitsatz ( Juris )

Die Stadt Dortmund verfügte im Jahr 2016 über kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Referenzmieten für Grundsicherungsbezieher.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198332&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
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